Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/240/01Amt  

Betreff: Zustimmung zur Wahl des Amtswehrführers des Amtes Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Eike Tralau
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
18.10.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß §12 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum Amtsehrführer an.

Die Delegierten der Freiwilligen Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden haben auf ihrer Jahreshauptversammlung am 13.08.2021 gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes den Amtswehrführer gewählt.

Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Marco Dorwo zum Amtswehrführer gewählt.

 

Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Amtsvorsteher vom Amt Bornhöved eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der Gemeindewehrführer gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss stimmt gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Amtswehrführers vom 13.08.2021 zu.

Zum Amtswehrführer wurde Herr Marco Dorwo gewählt.

Der Amtswehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

 


Anlage/n: