Vorlage - VO/2021/240/01Amt
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Sachverhalt:
Gemäß §12 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum Amtsehrführer an.
Die Delegierten der Freiwilligen Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden haben auf ihrer Jahreshauptversammlung am 13.08.2021 gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes den Amtswehrführer gewählt.
Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Marco Dorwo zum Amtswehrführer gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Amtsvorsteher vom Amt Bornhöved eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der Gemeindewehrführer gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stimmt gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Amtswehrführers vom 13.08.2021 zu.
Zum Amtswehrführer wurde Herr Marco Dorwo gewählt.
Der Amtswehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: