Vorlage - VO/2021/187/03GV
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Sachverhalt:
Nach § 2 Brandschutzgesetz haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
Gemäß dem Organisationserlass Feuerwehren vom 07.07.2009 orientiert sich die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können.
Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss. Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:
- Einhalten der Hilfsfristen innerhalb des Gemeindegebietes (richtige Standorte der Feuerwehrhäuser)
- Vorhandensein der notwendigen Feuerwehrfahrzeuge (Anzahl und Typ) (Einsatzmittel)
- Vorhandensein des notwendigen ausgebildeten Personals (in allen erforderlichen Funktionen)
Um festzustellen, welche Standorte, welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der gegebenenfalls zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.
Mit Hilfe eines derartigen Feuerwehrbedarfsplans kann festgestellt werden, ob die notwendigen Rahmenbedingungen (Ausrüstung und Personalstärke) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für das jeweilige Gemeindegebiet erfüllt sind (Sicherheitsbilanz).
Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr.
Ziel ist es, zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.
Die Freiwillige Feuerwehr Damsdorf stellt Ihren aktuellen Feuerwehrbedarfsplan im Anhang zur Verfügung, dieser soll mögliche Vereinbarungen zwischen dem Träger des Feuerwehrwesens und der Gemeindewehrführung schaffen. Außerdem entsteht durch den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan eine Planungs- und Handlungssicherheit in den jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann ggf. in der Sitzung formuliert werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fw-Bedarfsplan 2021 (881 KB) | ||||
2 | Anlage A1 - A9 (153 KB) | ||||
3 | Anlage A10 (371 KB) | ||||
4 | Anlage A12 (1296 KB) | ||||
5 | Anlage A11 (189 KB) |
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