Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/180/05GV  

Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
14.06.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
22.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schmalensee hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2021 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Dopppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs.1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs.1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs.1 Buchst. A) der Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zur Prüfung und Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs.3 Satz 2 GO über die Verwendung des Jahresabschlusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Schmalensee schließt das Jahr in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 105.499,21 ab. Ein Haushaltsausgleich konnte somit erstmals wieder erreicht werden. Der Jahresüberschuss ist gem. § 26 Abs.2 GemHVO-Doppik zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu nutzen, welcher dadurch dann auf 37.209,78 € verringert wird.

 

Daher wird Verwaltungsseitig auch empfohlen den Jahresüberschuss von 105.499,21 zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu nutzen und diesen dadurch auf einen Bestand von 37.209,78 zu verringern.

 

Weiter wird empfohlen den verringerten Fehlbetrag dann auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Ein Ausgleich zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ist gem. § 26 Abs.4 Satz 2 GemHVO-Doppik erst nach fünf Jahren möglich. Da 79.581,99 € des in 2019 vorgetragenen Fehlbetrages erst in 2018 entstanden sind, ist dies wegen der Unterschreitung der fünf Jahres Frist keine mögliche Option für einen Ausgleich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Verringerung des vorgetragenen Fehlbetrages um 105.499,21 auf 37.209,78 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen / Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)      Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages und der weiteren Übertragung des Restbestandes wie oben beschrieben.

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 05 Bilanz 2019 (149 KB)      
Anlage 2 2 05 Ergebnisrechnung 2019 (108 KB)      
Anlage 3 3 05 Finanzrechnung 2019 (142 KB)      
Anlage 4 4 Teilergebnisrechnung (361 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (319 KB)      
Anlage 6 6 05 Lagebericht 2019 (671 KB)      
Anlage 7 7 05 Anhang 2019 (330 KB)      
Anlage 8 8 Anlagenspiegel kurz (201 KB)      
Anlage 9 9 Anlagenspiegel ohne Zuschüsse und Beiträge (2925 KB)      
Anlage 10 10 Anlagespiegel nur Zuschüsse und Beiträge (830 KB)      
Anlage 11 11 05 Anlage 2 Forderungsspiegel (10 KB)      
Anlage 12 12 05 Anl.3 Verbindlichkeitenspiegel 2019 (350 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 4 2019 Übertr Erm (33 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 5 2019 (161 KB)