Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/176/10GV  

Betreff: Freilegung der Grundstücke der Gemeinde in der Rudolf-Ducke-Straße 6-10 (ehemalige Grundstücke des Getränkeindustriebetriebes) im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:3.1/Kh
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Trappenkamp wurde in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

 

Im Rahmen der hierfür notwendigen Voruntersuchungen (VU) wurde in dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) die Freilegung und Neuentwicklung des Grundstückes des ehemaligen Getränkeindustriebetriebes „Rudolf Ducke“ und der angrenzenden Grundstücke als Maßnahme 10 aufgenommen. Diese Maßnahme wurde von der Gemeindevertretung beschlossen und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) hat seine Zustimmung hierfür erteilt.

 

Da das Grundstück Rudolf-Ducke-Straße 6-10 bereits im Eigentum der Gemeinde steht und diese daran interessiert ist, möglichst zeitnah mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen, wurden im Maßnahmenplan für Städtebaufördermittel für das Jahr 2021 die Kosten für die Freilegung des Grundstückes aufgenommen und es liegt zwischenzeitlich die Zustimmung des MILIG hierfür vor.

 

Deshalb kann, sobald ein Sanierungsträger mit der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme von der Gemeinde beauftragt worden ist, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung folgender Leistungen für die Freilegung des Grundstückes Rudolf-Ducke-Straße 6-10 im Rahmen der städtebaulichen Sanierung beauftragt werden:

 

-          Anfertigung der Planunterlagen (z. B. Übersichtsplan, Lageplan, Eigentumsnachweis, Bescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beseitigungsanzeige),

 

-          Erstellung eines Erläuterungsberichtes (z. B. Zweck der geplanten Ordnungsmaßnahme, Lage und Beschaffenheit des Baugeländes, Bau- und Ausführungsart, Gesamtkosten der Ordnungsmaßnahme, Bauzeitenplan und Baumittelbedarf, vorgesehene Abwicklung, Stand der bauaufsichtlichen und sonstigen Genehmigungen),

-          Ermittlung der Kosten (z. B. Gesamtkosten, Baukosten, Baunebenkosten, Nachweis Baunebenkosten),

 

-          Erstellung von weiteren Berichten und Unterlagen (z. B. Rückbaukonzept, Leistungsverzeichnis mit Anlagen, Erläuterungsbericht zur Planung mit diversen Gutachten bzgl. Gebäudeschadstoffen, Kampfmittel, Artenschutz pp., Baugrundgutachten und Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster, bautechnische Prüfung baulicher Anlagen, Wirtschaftlichkeitsdarstellung des Vorgehens),

 

die aufgrund von bau- und förderrechtlichen Bestimmungen erforderlich sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten für die Gesamtmaßnahme lt. IEK 510.000,00 EUR. Im Rahmen der Städtebauförderung werden 2/3 der Kosten getragen. Die verbleibenden Kosten trägt die Gemeinde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Leistungen für die Freilegung des Grundstücks in der Rudolf-Ducke-Straße 6-10 an ein geeignetes Fachbüro zu vergeben, sobald der Sanierungsträger durch die Gemeinde beauftragt worden ist.

 

 

 


Anlage/n:

 

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