Vorlage - VO/2021/175/03GV
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Sachverhalt:
I.
Der Gemeinde Damsdorf liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Der Antragsteller möchte östlich der Segeberger Straße, nördlich Waldfrieden eine großflächige Solarenergie-Freiflächen-Anlage errichten. Die Flächen sind in dem nachfolgenden Lageplan farblich dargestellt:
II.
Solarenergie-Freiflächen-Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie) sind bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan mit einer entsprechenden Sondergebietsdarstellung.
Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen erfordert eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gemeindegebietes. Aufgabe der Alternativen-Prüfung ist es, Standorte zu wählen, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die die darstellenden Konfliktsituationen am besten lösen.
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2012 hat die Gemeinde bereits eine solche Standortplanung für PV-Freiflächenanlagen durchgeführt.
Die Standortplanung mit der Eignungsbewertung möglicher Standortflächen ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.
III.
Nach der vorliegenden Eignungsbewertung liegen die Flächen des Antragstellers im Landschaftsschutzgebiet Stocksee-Tensfelder-Au sowie im Naturpark Holsteinische Schweiz und sind damit einem Tabubereich zuzuordnen. Die geplante Nutzung der Solarenergie ist in Tabubereichen nicht zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Antrag auf Durchführung von Bauleitplanung zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie) im Außenbereich kann nicht entsprochen werden. Die Flächen liegen in einem Tabubereich, in dem die geplante Nutzung der Solarenergie nicht zulässig ist.
Anlage/n:
Antrag (nicht-öffentlich)
Standortplanung mit Anlagen