Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/167/02GV  

Betreff: Beschluss des Einzelhandelskonzeptes in der Fassung der Teilfortschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Ann-Kathrin Koppelin
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Koppelin, Ann-Kathrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
15.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach den Förderungsrichtlinien (A 5.6.2 Nr. 4) ist im integrierten Entwicklungskonzept ein aktuelles Einzelhandelskonzept (EHK) zu berücksichtigen. Die Gemeinde Bornhöved wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahmen soll als Maßnahme der Vorbereitung auch ein Einzelhandelskonzept aufgestellt werden, das nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept bei der Aufstellung zukünftiger Bauleitpläne berücksichtigt werden soll.

 

Mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes wurde die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) beauftragt.

 

In der Gemeindevertretung vom 29.08.2019 wurde dem Entwurf des EHK der GMA nicht gefolgt. Das EHK stellte hinsichtlich der räumlichen Einzelhandelsentwicklung in seinem Standortkonzept die Ortsmitte als prädestinierten Standort für großflächigen Einzelhandel dar. Der bestehende Einkaufsstandort im planungsrechtlichen Außenbereich mit EDEKA, ALDI und KiK konnte nach dem Standortkonzept unter Berücksichtigung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes von Dezember 2018 die Ziele der Raumordnung nicht erfüllen. Geführte Gespräche mit EDEKA über eine Verlagerung des Einzelhandelsstandorts führten zu keinem Ergebnis. Durch eine gutachterliche Untersuchung von EDEKA wurde festgestellt, dass eine Verlagerung des Standortes unwirtschaftlich wäre.

Die Möglichkeiten, den Einzelhandelsstandort in die Ortsmitte zu verlagern, waren erschöpft.

Es wurde sich in der Gemeindevertretung für eine Entwicklung des Einzelhandelsstandorts am Kieler Tor ausgesprochen.

 

Die GMA wurde im weiteren Vorgehen im März 2021 beauftragt, das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Bornhöved in wesentlichen Teilen fortzuschreiben. Für diese Teilfortschreibung des EHK stehen Steuerung und die Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten des großflächigen Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmittel im Mittelpunkt. Ziel des Konzeptes ist es, die Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels mit Nahrungs- und Genussmitteln in Bornhöved aufzuzeigen. Die Teilfortschreibung umfasst die Bausteine, die gemeindeeigenen Brachflächen in der Ortsmitte so zu entwickeln, dass sie eine zentrumsbildende, den Einzelhandel im Ortsmitte stärkende Wirkung entfaltet. Es soll ein Zentrum für Begegnung, Wohnen und Kultur entstehen. Vorgesehen sind der Neubau einer Kindertagesstätte und die Einrichtung eines Bürgerhauses mit einem Veranstaltungssaal und Büroräumen, das multifunktional genutzt werden soll. Weitere Nutzungen wie eine öffentliche Bibliothek, ein Tante-Emma-Laden, ein kleines Kino und Räumlichkeiten für Bewegungs- und Fitnessangebote oder musikalische Aktivitäten sollen nach Bedarf ggf. Platz im Bürgerhaus finden. Zudem soll ein Aufenthaltsort und Treffpunkt im Freien mit einer verbindenden Funktion zwischen den unterschiedlichen Gebäudenutzungen entstehen.

Von der Fortschreibung und Berücksichtigung des EHK hängt die Beschlussfähigkeit von den vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten Entwicklungskonzeptes und damit der Förderbeginn der Gesamtmaßnahme ab.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende Einzelhandelskonzept in der Fassung der Teilfortschreibung als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Gemeinde Trappenkamp als Teil des gemeinsamen Unterzentrums dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde Bornhöved zustimmt.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Einzelhandelskonzept in der Fassung der Teilfortschreibung

 

Einzelhandelskonzept im Erstentwurf

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept Bornhöved (1665 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Einzelhandelskonzept Bornhöved_EHK_KST_190218 (10179 KB)