Vorlage - VO/2021/149/02GV
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Sachverhalt:
Gemäß §11 Brandschutzgesetz steht alle 6 Jahre die Wahl zum stellvertretenden Wehrführer an.
Die Freiwillige Feuerwehr Bornhöved hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 08.05.2021 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes, in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bornhöved, den stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im zweiten Wahlgang Herr Carsten Tönsfeldt zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht bei dem Bürgermeister der Gemeinde Bornhöved eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der stellvertretende Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers vom 08.05.2021 zu.
Zum stellvertretenden Gemeindewehrführer wurde Herr Carsten Tönsfeldt gewählt.
Der stellvertretenden Gemeindewehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: