Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/117/02GV-1  

Betreff: Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 26.05.2008

Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmBezüglich:
VO/2021/117/02GV
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen in Gerichtsverfahren immer strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belastenden (Grundrechts-) Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

 

Siehe hierzu auch die Vorlage VO/2021/117/02GV.

 

Aufgrund eines beim Verwaltungsgericht aktuell anhängigen Klageverfahrens bezüglich einer Straßenbaumaßnahme, die 2015 durchgeführt wurde, wurde die Straßenbaubeitragssatzung vom 26.05.2008 im weiteren Verfahren ebenfalls von der Kanzlei Weissleder.Ewer überprüft  und dabei festgestellt, dass die Präambel dieser Satzung ebenfalls nicht (mehr) der aktuellen Rechtslage entspricht und auch hier wurde eine Änderung empfohlen.

 

Durch die Änderung der Präambel erfährt die Satzung eine grundlegende Änderung. Der Erlass lediglich einer Nachtragssatzung ist nicht ausreichend. Die Satzung muss insgesamt neu erlassen werden, auch wenn sich sonst keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

 

Da die Gemeindevertretung auch eine Folgesatzung beschließt, soll diese Satzung zum 17.11.2016 außer Kraft treten.   

 

Die Stellungnahme der Kanzlei Weissleider.Ewer ist als Anlage beigefügt.

 

Die Änderungen sind in dem beigefügten Satzungsentwurf zur besseren Nachvollziehung gelb markiert.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Straßenbaubeitragssatzung insgesamt neu zu erlassen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) für die Gültigkeitsdauer 01.01.2015 bis 17.11.2016 wird beschlossen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Entwurf Straßenbaubeitragssatzung Bornhöved vom 01.01.2015 bis 17.11.2016

Stellungnahme RA Weissleder.Ewer

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Straßenbaubeitragssatzung Bornhöved 01.01.2015 bis 17.11.2016 (1031 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/117/02GV   Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel und Datenschutz)   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/117/02GV-1   Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 26.05.2008 Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel)   21 Bauen und Planen   Vorlage