Vorlage - VO/2021/117/02GV-1
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Sachverhalt:
Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen in Gerichtsverfahren immer strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belastenden (Grundrechts-) Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.
Siehe hierzu auch die Vorlage VO/2021/117/02GV.
Aufgrund eines beim Verwaltungsgericht aktuell anhängigen Klageverfahrens bezüglich einer Straßenbaumaßnahme, die 2015 durchgeführt wurde, wurde die Straßenbaubeitragssatzung vom 26.05.2008 im weiteren Verfahren ebenfalls von der Kanzlei Weissleder.Ewer überprüft und dabei festgestellt, dass die Präambel dieser Satzung ebenfalls nicht (mehr) der aktuellen Rechtslage entspricht und auch hier wurde eine Änderung empfohlen.
Durch die Änderung der Präambel erfährt die Satzung eine grundlegende Änderung. Der Erlass lediglich einer Nachtragssatzung ist nicht ausreichend. Die Satzung muss insgesamt neu erlassen werden, auch wenn sich sonst keine inhaltlichen Änderungen ergeben.
Da die Gemeindevertretung auch eine Folgesatzung beschließt, soll diese Satzung zum 17.11.2016 außer Kraft treten.
Die Stellungnahme der Kanzlei Weissleider.Ewer ist als Anlage beigefügt.
Die Änderungen sind in dem beigefügten Satzungsentwurf zur besseren Nachvollziehung gelb markiert.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Straßenbaubeitragssatzung insgesamt neu zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) für die Gültigkeitsdauer 01.01.2015 bis 17.11.2016 wird beschlossen.
Anlage/n:
Entwurf Straßenbaubeitragssatzung Bornhöved vom 01.01.2015 bis 17.11.2016
Stellungnahme RA Weissleder.Ewer
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Straßenbaubeitragssatzung Bornhöved 01.01.2015 bis 17.11.2016 (1031 KB) |
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