Vorlage - VO/2021/129/03GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses und die angeführte Anlage sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Damsdorf für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO).
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).
Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 31.592,93 EUR ab. Nach § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Jahresfehlbeträge aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Die Ergebnisrücklage weist derzeit mit einem Betrag von 164.713,59 EUR einen ausreichenden Bestand auf, so dass der Jahresfehlbetrag hieraus gedeckt werden kann.
Die Ergebnisrücklage hat nach der Buchung noch einen Bestand in Höhe von 133.120,66 EUR.
Auch die Finanzrechnung hat sich gegenüber dem Haushaltsplan deutlich verbessert. Zwar verbleibt mit 6.687,17 EUR weiterhin ein Finanzmittelabfluss, jedoch hat auch dieser sich im Vergleich zur Planung mit 75.700 EUR um 69.012,83 EUR verbessert. Der Finanzmittebestand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2018 insgesamt 238.762,48 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Feststellung eines Jahresfehlbetrages in Höhe von 31.592,93 EUR, Verringerung der Ergebnisrücklage auf 133.120,66 EUR und Finanzmittelabfluss in Höhe von 6.687,17 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter den Jahresfehlbetrag in Höhe von 31.592,93 EUR aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.
Anlage/n:
-Anhang
-Lagebericht
-Anlagen