Vorlage - VO/2021/124/06GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Stocksee lässt Ihren Baumbestand jährlich durch einen Baumkontrolleur untersuchen. Aus dem Protokoll über die Untersuchungsergebnisse der letzten Regelkontrolle am 12.02.2021, welches als nicht öffentliche Anlage beigefügt ist, ergibt sich eine erforderliche Maßnahme an einem Bergahorn. Der betroffene Baum ist in der Baumliste unter Nr. 41 geführt und befindet sich nördlich des Dorfplatzes (siehe anliegenden Lageplan). Es wurde festgestellt, dass sich am südöstlichen Stämmling eine Spechthöhle befindet. Die Restwände des Stämmlings sind in diesem Bereich sehr gering. Daher besteht eine Bruchgefahr. Damit hier die Bruchgefahr verringert wird und der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden kann, wird der Einbau einer Kronensicherung mit 4t Bruchlast empfohlen. Ein entsprechendes Angebot wurde als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Alternativ wäre durch die Verwaltung die Fällung des betroffenen Baumes mit gleichzeitiger Ersatzpflanzung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Einbau einer Kronensicherung fallen Kosten in Höhe von ca. 700€ an. Die Kronensicherung müsste alle 2 Jahre auf Sitz und Funktion überprüft werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung entscheidet, welche Maßnahme getroffen wird um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan (246 KB) |