Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/118/02GV  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Abweichung von Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bornhöved vom 01.08.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1.2
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
06.04.2021 
Fällt aus!! Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved      
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen in Gerichtsverfahren immer strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belastenden (Grundrechts-) Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Straßenbaumaßnahmen in Bornhöved, hat die Amtsverwaltung die Anwaltskanzlei Weissleder Ewer u.a. um eine Prüfung der Abweichungssatzung für die Erschließungsanlage „Silgen Bargen“ gebeten.  Die Prüfung hat ergeben, dass die gültige Abweichungssatzung hinsichtlich des Zitiergebotes in der Einleitungsformel nicht (mehr) der aktuellen Rechtslage entspricht.

 

Weiterhin hat die Prüfung der bestehenden Abweichungssatzung ergeben, dass diese keine bestimmten Herstellungsmerkmale für die Straße „Silgen Bargen“ festlegt und damit nicht den inhaltlichen Anforderungen an eine Abweichungssatzung gerecht wird. Es wurde empfohlen, in einer Aufzählung die Herstellungsmerkmale speziell für die Straße „Silgen Bargen“ festzulegen. Auch sollte der Geltungsbereich der Abweichungssatzung und damit die räumliche Ausdehnung der Straße „Silgen Bargen“ bestimmt werden. Diese Empfehlungen wurden in dem beigefügten Entwurf der Abweichungssatzung berücksichtigt.

 

Die Stellungnahme der Kanzlei Weissleider.Ewer ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse zur besseren Nachvollziehung der jetzigen Satzung gegenübergestellt und gelb markiert.

 

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Abweichungssatzung zu erlassen. Allerdings sollte sich die Abweichungssatzung in der Überschrift auf die neue Erschließungsbeitragssatzung beziehen, da die alte Satzung vom 01.08.2016 außer Kraft gesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bornhöved wird beschlossen. In der Überschrift der Abweichungssatzung ist das Ausfertigungsdatum der neuen Erschließungsbeitragssatzung anzugeben.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20-759 Entwurf Abweichungssatzung (Überarbeitung Arndt) (107 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung Gemeinde Bornhöved (003) (114 KB)