Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/117/02GV  

Betreff: Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)
Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel und Datenschutz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1.2
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
06.04.2021 
Fällt aus!! Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved      
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen in Gerichtsverfahren immer strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belastenden (Grundrechts-) Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Straßenbaumaßnahmen in Bornhöved, hat die Amtsverwaltung die Anwaltskanzlei Weissleder Ewer u.a. um eine Prüfung der Straßenbaubeitragssatzung gebeten. Die Prüfung hat ergeben, dass die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung hinsichtlich des Zitiergebotes in der Präambel und beim Datenschutz nicht (mehr) der aktuellen Rechtslage entspricht.

 

Durch die Änderung der Präambel erfährt die Satzung eine grundlegende Änderung. Der Erlass lediglich einer Nachtragssatzung ist nicht ausreichend. Die Satzung muss insgesamt neu erlassen werden, auch wenn sich sonst, mit Ausnahme der Regelung zum Datenschutz, keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

 

Die Stellungnahme der Kanzlei Weissleider.Ewer ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse zur besseren Nachvollziehung der jetzigen Satzung gegenübergestellt und gelb markiert.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Straßenbaubeitragssatzung insgesamt neu zu erlassen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen

für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme Kanzlei Weissleder.Ewer

Entwurf Straßenbaubeitragssatzung

Synopse

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Synopse Straßenbaubeitragssatzung Gemeinde Bornhöved (426 KB)      
Anlage 3 3 20-759 Straßenausbaubeitragssatzung (Überarbeitung Arndt) (356 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/117/02GV   Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel und Datenschutz)   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/117/02GV-1   Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen über die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 26.05.2008 Hinweis: Anpassung an die aktuelle Rechtslage (hier: Präambel)   21 Bauen und Planen   Vorlage