Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/110/03GV  

Betreff: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages "Strom"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sonja Eglinski
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
08.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 31.07.2022uft der bestehende Konzessionsvertrag "Strom" mit der nachfolgenden Firma „Schleswig-Holstein Netz AG“ nach 20 Jahren Laufzeit aus.

 

Das Vertragsende wurde bereits am 08.12.2020 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Schleswig-Holstein Netz AG hat sich um einen Anschlussvertrag beworben.

 

Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.

 

Ziel des Vertrages ist es, über die Nutzung kommunaler öffentlicher Verkehrswege sowie sonstiger gemeindeeigener Grundstücke den Betrieb eines Stromverteilungsnetzes sicherzustellen, um eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente sowie umwelt- und klimaverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im Gemeindegebiet mit Strom zu gewährleisten.

 

 Der Wegenutzungsvertrag regelt u.a. die Wege- und Mitbenutzungsrechte gemeindlicher Grundstücke durch einen Stromnetzbetreiber bei der Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen von Anlagen, Leitungen und Anschlüssen.

 

Hieraus erhält die Gemeinde eine Konzessionsabgabe, welche sich nach der jeweils geltenden Fassung der Konzessionsabgabenverordnung höchstzulässigen Umfang richtet.

 

Soweit die Gemeinde Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG ist oder wird, sind hierfür gesonderte Regelungen im Vertrag vorgesehen, welche den derzeitigen Empfehlungen des SHGT und der Beraterfirma entsprechen.

 

Ebenfalls erhält die Gemeinde einen Preisnachlass für ihren in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch auf den Rechnungsbetrag r den Netzzugang in der gesetzlich jeweils zulässigen Höhe, derzeit in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages.

r die Rabattierung werden alle rechtlich zulässigen Bestandteile der Netzzugangsrechnung berücksichtigt.

 

Die Schleswig-Holstein Netz AG bietet den Wegenutzungsvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren, bis zum 31.07.2042, an.

 

Die Gemeinde kann den Vertrag jedoch mit einer Frist von zwei Jahren jeweils zum Ablauf des zehnten und des fünfzehnten Jahres der Vertragslaufzeit kündigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erträge Konzessionsabgabe im gesetzlich höchst zulässigen Umfang

 

(2019 = 9.587,35, 2020 = 9.354,64

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Wegenutzungsvertrages "Strom" mit der Schleswig-Holstein Netz AG mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.07.2042 zu.

 


Anlage/n:

Vertragsentwurf

Wegenutzungsvertrag / Konzessionsvertrag Strom

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20210226 - Wegenutzungsvertrag Strom - Final - Damsdorf (588 KB)