Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/100/07GV  

Betreff: Jahresabschluss 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Eglinski, Sonja
2. Maren Lemberger
Aktenzeichen:20-1
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
08.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
30.03.2021 
Fällt aus!!! Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek      
08.06.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarbek hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 15.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des

Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tarbek schließt das Haushaltsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 44.161,89 EUR ab. Hierdurch konnte der planerische Fehlbetrag von 62.900,00 EUR abgewendet werden. Der Haushaltsausgleich wurde erreicht.

 

Gem. der Vorgabe des § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage saldiert zum Abschlussstichtag mit 108.537,53 EUR.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor, sodass der Überschuss bis zur Höchstgrenze, gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik, von 33% der allgemeinen Rücklage, der Ergebnisrücklage zugeführt werden kann. Diese würde sich sodann auf 112.503,10 EUR belaufen.

Ein Restbetrag ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da der Höchstbetrag der Ergebnisrücklage sonst überschritten würde.

 

Verwaltungsseitig wird daher die Zuführung des Überschusses in anteiliger Höhe von 3.965,57 € zur Ergebnisrücklage und von 40.196,32 € zur allgemeinen Rücklage empfohlen. Die allgemeine Rücklage erhöht sich dann auf 381.114,79 €.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Ergebnisrücklage um 3.965,57 EUR auf 112.503,10 EUR und der allgemeinen Rücklage um 40.196,32 EUR auf 381.114,79 EUR.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Form. Etwaige Feststellungen/Beanstandungen im Rahmen einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

b) Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des erwirtschafteten Jahresüberschusses 2019, wie oben beschrieben, bis zur Höchstgrenze an die Ergebnisrücklage und den Differenzbetrag an die allgemeine Rücklage.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 07 Bilanz 2019 (149 KB)      
Anlage 2 2 07 Ergebnisrechnung 2019 (108 KB)      
Anlage 3 3 07 Finanzrechnung 2019 (142 KB)      
Anlage 4 4 07 Teilergebnisrechnung 2019 NEU (982 KB)      
Anlage 5 5 07 Teilfinanzrechnung 2019 NEU (1705 KB)      
Anlage 6 6 07 Lagebericht 19 (652 KB)      
Anlage 7 7 07 Anhang 2019 (324 KB)      
Anlage 8 8 07 Anlagenspiegel 2019 kurz (304 KB)      
Anlage 9 9 07 Anlagenspiegel 2019 lang ohne Zuweisungen und Zuschuesse (1488 KB)      
Anlage 10 10 07 Anlagenspiegel 2019 lang Zuweisungen und Zuschuesse (285 KB)      
Anlage 11 11 07 Anlage 2 Forderungsspiegel (10 KB)      
Anlage 12 12 07 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel 2019 (350 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 4 Ermächtigungnen 2019 (4 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 5 2019 Sondervermögen (162 KB)