Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/098/07GV  

Betreff: Wahl stellvertretender Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
08.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat die Mitglieder der gemeindlichen Ausschüsse gewählt.

 

Gewählt wurden bis dato keine stellvertretenden Ausschussmitglieder, sodass sie/er bei Abwesenheit auch nicht durch jemand anderen vertreten werden kann.

 

Der § 46 Abs. 4 erster Halbsatz der GO gibt der Gemeindevertretung jedoch die Möglichkeit, stellvertretende Ausschussmitglieder zu wählen. Derzeit können allerdings nur Gemeindevertreter*innen als stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden.

 

Denkbar ist, eine persönliche Vertretung oder aber eine Pool-Stellvertretung.

 

Pool-Stellvertretung bedeutet, dass eine feste Anzahl von Stellvertretern gewählt wird, die im Vertretungsfall in der Reihenfolge tätig werden, in der sie gewählt worden sind.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag wird verwaltungsseitig nicht erteilt.

 

 

 

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Anlage/n:

./.