Vorlage - VO/2021/097/03GV
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Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.12.2020 wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Im laufenden Haushaltsprüfungsverfahren ist der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg aufgefallen, dass unter § 1 Nr. 2 der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht die Zahlen des Planjahres sondern die Zahlen des Folgejahres aufgeführt werden.
Position | HH-Satzung (= Folgejahr) | richtig (= Planjahr) |
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 396.500 | 392.400 |
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 410.500 | 602.400 |
§ 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung ist deshalb zu berichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Berichtigung des § 1 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Damsdorf für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt:
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 392.400
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 602.400
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 174.000
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 397.000
Anlage/n:
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