Vorlage - VO/2021/085/10GV
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 22.03.2021 hat die Gemeinde gegenüber der Einheitskasse des Amtes Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.790.000 EUR. Es sind dazu in naher Zukunft auch weitere höhere Auszahlungen (z.B. Lieferung sowie Bau und Abrechnung der Drehleiter sowie des Feuerwehrhauses) zu erwarten. Diese Auszahlungen sind jedoch bereits kreditfinanziert. Die aktuelle Verbindlichkeit wird derzeit durch die Bestände der anderen Gemeinden und des Amtes im Rahmen der Einheitskasse ausgeglichen.
Aufgrund der anstehenden Auszahlungen ist die Liquidität kurz-/mittelfristig sicherzustellen.
Auch wenn Ende März die Abrechnungen und Einzahlungen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen und Gemeindeanteile der Einkommen- und Umsatzsteuer erwartet werden, reichen diese jedoch nicht aus um die Verbindlichkeiten vollständig auszugleichen bzw. ist kurz- mittelfristig erneut mit entsprechenden Verbindlichkeiten, aufgrund der geplanten Investitionsauszahlungen, gegenüber der Einheitskasse zu rechnen.
Die Haushaltsgenehmigung durch den Kreis liegt inzwischen auch vor, so dass sowohl die entsprechend geplanten Maßnahmen durchgeführt aber auch, abgesehen von einer möglichen Restkreditermächtigung 2020, die Ermächtigung für 2021, in leicht gekürzter Höhe von 13.100.000 EUR (statt im Plan 13.663.500 EUR) zur Verfügung steht.
Es wird daher vorgeschlagen, bei zeitlicher Notwendigkeit, einen Kredit in Höhe von 5.310.000,00 EUR (317.000 EUR aus der Kreditermächtigung 2020 und 4.993.000 EUR aus der Ermächtigung 2021) aufzunehmen. Dieses erfolgt dann, zum gegebenen Zeitpunkt, in Absprache mit der Finanzabteilung des Amtes. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für Juni angedacht, so dass durch einen rechtzeitigen Beschluss eine zeitlich flexiblere Handhabung in der Kreditaufnahme ohne ggf. kurzfristig eine erneute Sitzung einberufen zu müssen, besteht.
Aufgrund der für die Amtskasse entstehenden Verwahrentgelte (sogenannte Negativzinsen) bei entsprechenden Positivbeträgen auf dem Konto ist auch dieses bei der Bemessung der aufzunehmenden Kreditsumme bzw. auch dem Zeitpunkt der Aufnahme, zu berücksichtigen.
Es sollte hier nicht eine „Pauschalsumme“ als Vorrat aufgenommen werden. Abgesehen davon, dass ein Kredit nur für tatsächlich entstehende Investitionsauszahlungen aufgenommen werden darf.
Der tatsächliche Zeitpunkt der Kreditaufnahme wird daher, zu gegebener Zeit, mit der Finanzabteilung abgesprochen.
Aufgrund der Langfristigkeit der geplanten Maßnahmen, (u.a. Schulbau, Dreifeldsporthalle) sollte eine möglichst lange Laufzeit und Zinsbindung, auch aufgrund des aktuellen Zinsniveaus, von mind. 20 Jahren, vereinbart werden.
Für die anstehende Kreditaufnahme wird derzeit ein Ratendarlehen mit ca. 0,8% Zinsen angeboten. Die verbindliche Mitteilung aktueller Zinssätze ist jedoch erst bei aktueller konkreter Anfrage möglich.
Es sei ergänzend zu erwähnen, dass in Kürze zwei Kredite endgetilgt sein werden und hier somit zur aktuellen Belastungslage Spielraum entsteht und hierdurch somit kaum eine Mehrbelastung in der laufenden Gesamtbelastung der Finanzauszahlungen (Tilgungsleistungen) entstehen würde.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde bei der Haushaltsgenehmigung jedoch erneut darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bestrebt sein sollte Ihre laufenden Kreditbelastungen niedrig zu halten. Dieses lässt sich laufend jedoch nur gewährleisten, wenn die Gemeinde weniger / geringere Investitionen durchführt und hierdurch geringere Kreditverbindlichkeiten- und somit Zins-/Tilgungsbelastungen entstehen lässt. Dieses bleibt bei den zukünftigen Investitions-/und Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Zur aktuellen Liquiditätslage soll dieses nur ergänzend als Information dienen.
Insofern sollte, wie auch bereits oben angedeutet, eine möglichst lange Laufzeit also entsprechend geringe Tilgungsbelastung von 1%, vereinbart werden.
Nachfolgende Produktübersicht seit der letzten Kreditaufnahme diente zur Ermittlung der momentanen Kreditsumme:
Aus der Kreditermächtigung 2020:
Produkt | Einzahlung | Auszahlung | Saldo | Beschreibung |
111020 | 0,00 € | 852,60 € | 852,60 € | Stühle |
126000 | 0,00 € | 52.903,42 € | 52.903,42 € | Funkmelder, Schneidgerät u.ä., Lizenzen/Mini-Pad, Beladung Drehleiter, Handlampem, Teleskopleiter usw., Rollcontainer |
211000 | 0,00 € | 51.073,37 € | 51.073,37 € | Lizenzen / Sanierung Grundschultrakt |
218200 | 0,00 € | 17.323,75 € | 17.323,75 € | Um-/Neubau, diverse Beschaffungen, Schulhofgestaltung |
365090 | 0,00 € | 21.100,00 € | 21.100,00 € | Spielgeräte Pusteblume |
424010 | 0,00 € | 2.666,96 € | 2.666,96 € | Beleuchtung |
424020 | 0,00 € | 577,15 € | 577,15 € | Zaunelemente (Terrasse Tennis) |
538000 | 0,00 € | 158.217,65 € | 158.217,65 € | Kanalsanierung |
553000 | 0,00 € | 7.743,00 € | 7.743,00 € | Drahtgitterbänke |
573070 | 0,00 € | 4.616,34 € | 4.616,34 € | Fliesenschneider, div. Beschaffungen |
Summe | 0,00 € | 317.074,24 € | 317.074,24 € |
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Aus der Kreditermächtigung 2021 (kurzfristig anstehende Auszahlungen und Aufträge):
Produkt | Einzahlungen | Auszahlungen | Saldo | Bemerkung: |
111080 | 813.000,00 € | 2.305.000,00 € | 1.492.000,00 € | Grundstückskäufe / Städtebau u.ä. |
126000 | 0,00 € | 114.050,00 € | 114.050,00 € | Möbel, Funkanlage Feuerwehr |
218200 | 0,00 € | 2.602.983,82 € | 2.602.983,82 € | tlw. Bau Modernisierung (2,5 Mio. €*), Schulhofgestaltung, Lizenzen u.ä. |
272000 | 0,00 € | 10.800,00 € | 10.800,00 € | div. Beschaffungen |
365090 | 0,00 € | 6.200,00 € | 6.200,00 € | Sonnenschutz |
424030 | 0,00 € | 100.000,00 € | 100.000,00 € | Wärmeübergabestation FBH |
424050 | 2.968.800,00 € | 3.300.000,00 € | 331.200,00 € | Dreifeldsporthalle Plan 2021 |
538000 | 0,00 € | 7.350,00 € | 7.350,00 € | solare Trocknungsanlage erst 2022 |
541010 | 0,00 € | 42.000,00 € | 42.000,00 € | Instandsetzung/Modernisierung Straßenbeleuchtung |
553000 | 0,00 € | 19.500,00 € | 19.500,00 € | Personal-Container u.ä. |
573010 | 0,00 € | 237.000,00 € | 237.000,00 € | div. Beschaffungen/Maßnahmen Bürgerhaus |
573070 | 0,00 € | 30.000,00 € | 30.000,00 € | Bauhof Neubeschaffungen |
Summe | 3.781.800,00 € | 8.774.883,82 € | 4.993.083,82 € |
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Summe aus beiden Kreditermächtigungen: 5.310.000,00 €
Bei der Ermittlung der weiteren investiven Auszahlungen für die Modernisierung der Richard-Hallmann-Schule wurde für das Jahr 2021 ein Volumen von 2,5 Mio. € prognostiziert. Sollte bereits jetzt absehbar sein, dass dieser Wert in 2021 überschritten wird, so ist die Kreditsumme entsprechend anzupassen. Die weiteren Auszahlungen sind dann bei den weiteren Kreditaufnahmen zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei vorliegender Notwendigkeit, die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 5.310.000,00 EUR und ermächtigt den Bürgermeister, in Absprache mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, zum Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages.
Anlage/n: