Vorlage - VO/2021/079/03GV
|
|
Sachverhalt:
Die derzeitige Satzung der Gemeinde Damsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer
stammt aus dem Jahr 2010 und wurde durch insgesamt 4 Nachtragssatzungen geändert
bzw. ergänzt.
Im letzten Jahr wurden durch mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig die
rechtlichen Anforderungen an die kommunalen Abgabensatzungen erhöht. Insbesondere
müssen in der Einleitungsformel die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Satzung genau
benannt werden.
Hier ist eine Anpassung der bisherigen Hundesteuersatzung zwingend erforderlich.
Diese erforderliche Änderung kann nicht durch eine reine Nachtragssatzung vorgenommen
werden, vielmehr muss die Satzung in Gänze neu beschlossen werden.
Bei der weiteren Durchsicht der bisherigen Satzung wurde zudem festgestellt, dass auch
eine Reihe weiterer Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen sind, z.B. die
Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Satzung wurde daher komplett überarbeitet und zur besseren Übersichtlichkeit und
Lesbarkeit neu strukturiert.
Um die Änderungen im Einzelnen besser darstellen zu können, wurde dieser Vorlage eine
Gegenüberstellung (Synopse) der alten und der neuen Satzung mit Erläuterungen der
vorgenommenen Änderungen beigefügt (Anlage 2).
Die Steuersätze wurden in der neuen Satzung nicht verändert.
Auch enthält die neue Satzung keine Schlechterstellungen von Steuerpflichtigen im
Vergleich zur bisherigen Satzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung
einer Hundesteuer gemäß dem in der Anlage 1 beiliegenden Entwurf.
Anlage/n:
Anlage 1: Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Anlage 2: Gegenüberstellung (Synopse) der bisherigen und der neuen Satzung mit
Erläuterungen