Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/073/04GV  

Betreff: Beteiligung Schleswig-Holstein Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:20
  Bezüglich:
VO/2020/236/04GV
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
02.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat im Rahmen der allgemeinen Haushaltsplanung den Erwerb von weiteren Anteilen an der Schleswig-Holstein Netz AG eingeplant. Zur tatsächlichen Umsetzung bedarf es jedoch eines konkreten Einzelbeschlusses.

 

Der letzte Nachtrag zum 2. Beteiligungsangebot wurde zu den bisherigen Konditionen bis 2024 verlängert. Der genaue Aktienpreis wird jedoch erst in wenigen Wochen, nach der Erstellung des Jahresabschlusses der SH Netz AG, festgelegt. Zu weiteren Informationen wird auf die Vorlage VO/2020/236/04GV verwiesen.

 

Insofern kann derzeit noch kein genauer Aktienkaufpreis und somit die genaue Anzahl an Anteilen nicht genannt werden. Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, werden diese unaufgefordert weitergegeben.

 

Es ist daher, sofern der Erwerb durch die Gemeinde beabsichtigt ist, ein Grundsatzbeschluss zum Erwerb von Anteilen zu den Mindestvoraussetzungen zu fassen.

 

Der letzte Aktienpreis betrug pro Anteil 4.695,24 EUR und es war und ist weiterhin eine Mindestsumme von 100.000,00 EUR anzulegen, so dass zuletzt rechnerisch 22 Anteile zu einem Gesamtpreis von ca. 103.300,00 EUR zu zahlen waren.

 

Die Gemeinde verfügt bereits über Anteile mit einem Wert von 311.989,06 EUR. Zuletzt wurde ein Ertrag (Dividende) in Höhe von 15.334,53 EUR gezahlt, garantiert sind 152,11 EUR je Anteil.

 

Im Haushalt 2021 sind 105.000,00 EUR für den Erwerb von weiteren Anteilen eingeplant.

 

Es wäre unter Umständen zu überlegen einen Höchstbetrag zu beziffern. Dieses könnte jedoch dazu führen, dass eine Zeichnung, bei Überschreitung der beschlossenen Summe, nicht möglich wäre.

 

Eine weiter (über diesen / den Mindestbetrag) hinausgehende Beteiligung ist insoweit grundsätzlich nicht möglich, sondern bedürfte eines Nachtragshaushalts / einer Nachtragssatzung und ist daher keine wirklich praktikable Option.

 

Die Kommunalaufsicht wurde entsprechend § 108 Gemeindeordnung SH bereits rechtzeitig über die beabsichtigte weitere Beteiligung unterrichtet und hat keine Bedenken.

 

Der Erwerb von weiteren Anteilen ist als Investition zu betrachten und daher ist im Rahmen der Haushaltssatzung die Finanzierung über eine Kreditaufnahme abgedeckt, aufgrund des derzeitigen Liquiditätsstandes von ca. 600.00 EUR ist eine Kreditaufnahme hierfür tatsächlich jedoch nicht notwendig und kann aus diesen Mittel beglichen werden.

 

Das vom Bürgermeister zu unterzeichnende Vertragsangebot soll bis zum 09.04.2021 bei der zuständigen Anwaltskanzlei vorgelegt werden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlung von ca. 105.000,00 EUR, Einzahlung der Dividendenzahlungen in den Folgejahren

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den Erwerb von weiteren Anteilen an der Schleswig-Holstein Netz AG in Höhe der notwendigen Mindestbeteiligung und ermächtigt den Bürgermeister zur Abgabe und Unterzeichnung eines entsprechenden Angebots.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/236/04GV   Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG   20 Finanzen   Vorlage
VO/2021/073/04GV   Beteiligung Schleswig-Holstein Netz AG   20 Finanzen   Vorlage