Vorlage - VO/2021/070/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2020 den Neubau eines Bushäus‘chens samt Angleichung und Pflasterung des Standplatzes in der Gärtnersiedlung beschlossen.
Die Kosten für die Maßnahme wurden auf ca. 4.300,00 EUR geschätzt. Die Kostenschätzung basierte auf die schlichte Errichtung eines einfachen Buswartehäuschens (Holzbauweise) mit relativ geringfügigen baulichen Anpassungen.
Im Rahmen eines Planungsgesprächs mit Herrn Hamann wurden die Fördermöglichkeiten über SVG und dem Kreis Segeberg erörtert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten ist eine barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle nach den Richtlinien des HVV über den barrierefreien Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund.
Herr Hamann hatte darum gebeten, die Kosten für den Neubau der Bushaltestelle unter Einhaltung der Richtlinien zu prüfen.
Für den Neubau der Bushaltestelle unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben werden folgende Bruttokosten veranschlagt:
Buswartehaus einschl. Sitzbank und Montage 11.000,00 EUR
Beleuchtung der Buswartestelle mit Mast und LED 4.000,00 EUR
Herstellen einer Pflasterfläche einschl.
Kasseler Sonderbord, Bodenindikatoren mit Rippenstruktur
für barrierefreie Mobilität 10.000,00 EUR
Gesamtkosten: 25.000,00 EUR
Der behindertengerechte Haltestellenumbau ist durch die SVG förderfähig. Die Förderquote beträgt bis zu 75 % bis zu einem Höchstbetrag von max. 30.000,00 EUR. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Kreis Segeberg mit einer Förderquote bis zu 50 %. Der Eigenanteil muss jedoch mind. 10 % betragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 15.09.2020 zum Umbau eines Wartehäuschens auf und stimmt dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle mit Beleuchtung am Kreuzungsbereich Gärtnersiedlung/Heizwerk mit Errichtung eines Buswartehäuschens zu. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich einer Förderung durch den SVG / Kreis Segeberg gefasst. Die überplanmäßige Ausgabe der Maßnahme wird genehmigt.
Anlage/n:
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