Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/070/04GV  

Betreff: Neubau eines Buswartehaus mit Haltestelle und Beleuchtung, Kreuzung Gärtnersiedlung/Heizwerk
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
02.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 15.09.2020 den Neubau eines Bushäus‘chens samt Angleichung und Pflasterung des Standplatzes in der Gärtnersiedlung beschlossen.

 

Die Kosten für die Maßnahme wurden auf ca. 4.300,00 EUR geschätzt. Die Kostenschätzung basierte auf die schlichte Errichtung eines einfachen Buswartehäuschens (Holzbauweise) mit relativ geringfügigen baulichen Anpassungen.

 

Im Rahmen eines Planungsgesprächs mit Herrn Hamann wurden die Fördermöglichkeiten über SVG und dem Kreis Segeberg erörtert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten ist eine barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle nach den Richtlinien des HVV über den barrierefreien Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund.

 

Herr Hamann hatte darum gebeten, die Kosten für den Neubau der Bushaltestelle unter Einhaltung der Richtlinien zu prüfen.

 

Für den Neubau der Bushaltestelle unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben werden folgende Bruttokosten veranschlagt:

 

Buswartehaus einschl. Sitzbank und Montage   11.000,00 EUR

Beleuchtung der Buswartestelle mit Mast und LED             4.000,00 EUR

Herstellen einer Pflasterfläche einschl.

Kasseler Sonderbord, Bodenindikatoren mit Rippenstruktur

für barrierefreie Mobilität                            10.000,00 EUR

 

Gesamtkosten:       25.000,00 EUR

 

 

Der behindertengerechte Haltestellenumbau ist durch die SVG förderfähig. Die Förderquote beträgt bis zu 75 % bis zu einem Höchstbetrag von max. 30.000,00 EUR. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Kreis Segeberg mit einer Förderquote bis zu 50 %. Der Eigenanteil muss jedoch mind. 10 % betragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 15.09.2020 zum Umbau eines Wartehäuschens auf und stimmt dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle mit Beleuchtung am Kreuzungsbereich Gärtnersiedlung/Heizwerk mit Errichtung eines Buswartehäuschens zu. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich einer Förderung durch den SVG / Kreis Segeberg gefasst. Die überplanmäßige Ausgabe der Maßnahme wird genehmigt.

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2021/070/04GV   Neubau eines Buswartehaus mit Haltestelle und Beleuchtung, Kreuzung Gärtnersiedlung/Heizwerk   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/070/04GV-1   Beratung und Beschluss zur Errichtung und Finanzierung des Buswartehauses an der Kreuzung Gärtnersiedlung/Heizwerk   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage