Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/063/10GV  

Betreff: Erlass einer neuen Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Willhöft
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Gemeinde besteht seit 2011 und wurde durch insgesamt vier Nachtragssatzungen modifiziert; bestehende Regelungen sind jedoch zwischenzeitlich veraltet und an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

 

In diesem Kontext bestand gleichermaßen die Notwendigkeit, eine neue Hauptsatzung auszuarbeiten. Ein ausgearbeiteter Entwurf der Hauptsatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen zu der bestehenden Hauptsatzung sind zudem in einer Synopse (Anlage 2) dargestellt.

 

Auf wesentliche Änderungen soll nachfolgend noch einmal besonders hingewiesen werden:

 

  •         Eingangsformel

Nach neuester Rechtsprechung muss in der Satzung die konkrete Gesetzesgrundlage für die Satzung benannt sein. Es reicht dabei nicht, nur die Eingangsformel zu ändern, sondern es muss die ganze Satzung komplett neu erlassen werden.

 

Dem Zitiergebot wird durch den Erlass einer neuen Hauptsatzung sowie der Konkretisierung der Gesetzesgrundlage in der Eingangsformel Rechnung getragen.

 

  •         § 3 Abs. 2 Ziff. 2-4 und

§ 3 Abs. 2 letzter Satz

Zur besseren Lesbarkeit wurden die Regelungen zur Niederschlagung, zum Erlass und zur Führung von Rechtsstreitigkeiten mit jeweils eigenen Ziffern hinterlegt. Die Wertgrenzen, bis wieviel die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister selbst entscheiden kann, wurden dabei nicht verändert.

 

Eine ergänzende Satzung zu den Ziffern 1-3 wird verwaltungsseitig gesondert auszuarbeiten und der Gemeindevertretung in eine der nächsten Sitzungen einzubringen sein.

 

  •         § 3 Abs. 2 Ziff. 9

§ 10 Abs. 1 letzter Satz

Die Rechtsgrundlagen für die Vergabe haben sich im Laufe der Jahre geändert. Um nun bei den nächsten Änderungen der Vergaberechtsgrundlagen die Hauptsatzung nicht immer wieder neu anpassen zu müssen, wurde hier - auf Empfehlung und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht - eine allgemeinere Formulierung gewählt.

 

  •         § 4

In Anlehnung an die Mustersatzung des Landes wird eine entsprechende Regelung neu in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

  •         § 5 Abs. 1 Buchstabe b)

„Rechnungsprüfung“ wurde aus dem Aufgabengebiet entfernt, da bei enger Auslegung suggeriert werden könnte, dem Finanzausschuss sämtliche Rechnungen zur Prüfung vorlegen zu müssen.

 

  •         § 7 Abs. 3

Um bei einer Neufassung oder Änderung der Geschäftsordnung (GeschO) nicht auch die Hauptsatzung anpassen zu müssen, sollte allgemeiner auf die GeschO verwiesen werden.

 

  •         § 8

„Digitaler Sitzungsdienst“

Im September 2020 wurde durch den Gesetzgeber mit Änderung der Gemeindeordnung die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Sitzungen in Fällen höherer Gewalt per Videokonferenz abhalten zu können. Zwingende Voraussetzung hierfür ist allerdings die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung.

 

Sollte die Gemeindevertretung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen und eine entsprechende Formulierung in der Hauptsatzung beschließen, würde sich die Verwaltung als nächstes mit den Möglichkeiten zum Verfahren wie auch zur notwendigen organisatorischen und technischen Umsetzung befassen. Erst mit Vorliegen dieser weiteren Voraussetzungen, wird es dann auch tatsächlich möglich sein, entsprechende Videokonferenzen abhalten zu können.

 

Die einzelnen Modalitäten dazu wären außerdem zu gegebener Zeit in der Geschäftsordnung festzuhalten.

 

Zur weiteren Darstellung dieser Thematik liegt dieser Beschlussvorlage ein Hinweisblatt bei (siehe Anlage 3).

 

  •         § 9 Abs. 5

In Anlehnung an die Mustersatzung wurde der Absatz 5 neu mit aufgenommen.

 

  •         § 12

Der Paragraf wurde an die neue Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

 

  •         § 13

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen derzeit noch über das amtliche Bekanntmachungsblatt „Blickpunkt Bornhöved“. Vorgesehen ist, diese öffentliche Bekanntmachungsform künftig durch die Bereitstellung im Internet zu ersetzen.

 

Einzige Ausnahmen bleiben dabei allerdings Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch; s.a. nähere Erläuterungen in der Anlage 4.

 

Für die Hauptsatzung wurden die vom Innenministerium vorgeschlagenen Formulierungen weitestgehend übernommen.

 

  •         Entschädigungen (alter § 12)

Die Entschädigung ist durch eine gesonderte Satzung geregelt. Ein extra Hinweis auf die Entschädigungssatzung ist in diesem Fall entbehrlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bekanntmachungstafel

Eine Bekanntmachungstafel am Bürgerhaus ist vorhanden und kann verwendet werden.

 

Für zwei weitere neu zu beschaffende Bekanntmachungstafeln belaufen sich die Materialkosten auf ca. 1.000 je Tafel.

 

Es wird davon ausgegangen, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine weiteren externen Kosten entstehen, da diese durch den Bauhof ausgeführt werden könnten.

 

Digitaler Sitzungsdienst

Die Kosten für eine Umsetzung der nach § 5 der Hauptsatzung aufgezeigten Maßnahme sind nicht bezifferbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Entwurf in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Entwurf Hauptsatzung

Anlage 2 – Synopse

Anlage 3 – ArGe KLV Hinweise zu § 35a GO „digitaler Sitzungsdienst“

Anlage 4 Satzungsmuster „Veröffentlichungen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Hauptsatzung Trappenkamp (Entwurf) (359 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Hauptsatzung Trappenkamp (Synopse) (547 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 ArGe KLV Hinweise zu Paragraf 35a GO (798 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Satzungsmuster Veröffentlichungen (305 KB)