Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/054/02GV  

Betreff: Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
09.03.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
08.06.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved zur Kenntnis genommen   
10.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
17.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved      
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
01.07.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved zurückgestellt   
09.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I. Entwurf Beratungserlass zur Planung von Solarenergiefreiflächenanlagen

 

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Dies erfordert neben dem Ausbau der Gebäudeanlagen die Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen. Der Ausbau der Solarenergie-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen.

 

Damit die Belange in der Bauleitplanung von den Gemeinden  berücksichtigt werden können, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung den Entwurf eines Beratungserlasses über die Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich als Handlungsempfehlung in das Beteiligungsverfahren gegeben. Der Entwurf des Erlasses ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeinde hat grundsätzlich die Möglichkeit, in dem Beteiligungsverfahren Stellung zu nehmen.

 

II. Vorliegende Anträge/Anfragen für großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen

 

Der Gemeinde liegt ein konkreter Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Solarpark westlich der BAB A 21, südlich der Sanden-Siedlung vor. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus liegt der Gemeinde eine Projektvorstellung für einen Solarpark für das Gebiet „Am Ackerhorst“ vor. Die Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

III. Bauplanungsrechtlicher Rahmen:  

Der bauplanungsrechtliche Rahmen ist in Abschnitt B des Entwurfs des Beratungserlasses beschrieben. 

 

Danach sind Solarenergie-Freiflächen-Anlage (Photovoltaik und Solarthermie) bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan mit einer entsprechenden Sondergebietsdarstellung.

 

Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen erfordert eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gemeindegebietes. Aufgabe der Alternativen-Prüfung ist es, Standorte zu wählen, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die die darstellenden Konfliktsituationen am besten lösen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Prüfung durchzuhren (siehe hierzu auch Entwurf Beratungserlass, Abschnitt B. Bauplanungsrechtlicher Rahmen, Alternativen-Prüfung und gesamträumliches Konzept sowie Fußnote 2). 

 

Sinnvoll ist es, den Planungsansatz zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept auf Basis der Identifikation der geeigneten Potenzialflächen einzuleiten, die Flächen mit den betroffenen Behörden vorabzustimmen und mit einem konzeptionellen Gesamtbild die mögliche Entwicklung für die öffentlich zu führenden Diskussionen zu veranschaulichen.

 

Das Rahmenkonzept kann und soll verschiedene Projektansätze in einem konzeptionellen Zusammenhang bringen und die Entwicklung der Solarenergie-Freiflächen-Standorte im Gemeindegebiet koordinieren. Auf dieser Basis kann und soll eine einseitige Be- und Überlastung eines Teilraumes in Folge einer Häufung und eines zu großen Flächenumfangs von Anlagen vermieden, ein Entzerren von Nutzungskonkurrenzen vorgenommen und einer fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden.

 

 

IV. Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise

 

  1. Verwaltungsseitig wird der Gemeinde empfohlen, eine grundsätzliche Beratung darüber zu führen, ob sie großflächige Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich zulassen will.
  2. Wenn die Gemeinde sich dafür ausspricht, sollte vor Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen in einem Standortkonzept unter Abwägung aller Belange die Eignung von Flächen entsprechend dem vorliegenden Entwurf des Beratungserlasses geprüft werden.  
  3. Auf Basis der informellen gesamträumlichen Rahmenplanung erfolgt die Steuerung der Gesamtentwicklung und der Bauleitplanung für einzelne Projekte. Die Gemeinde ist nicht an ein bestimmtes Standortkonzept gebunden. Wenn sich neue Entwicklungsoptionen darstellen, kann sie bei Bedarf ggf. zügig nachsteuern.
  4. Die Vorprüfung der Flächen ermöglicht ein zügiges Bauleitplanverfahren für die erfassten Flächen.
  5. Die Gemeinde sollte die Aufstellung des Standortkonzeptes und die weitere Bauleitplanung von einer Kostenübernahme der Investoren abhängig machen.  

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag wird nicht vorgegeben. Dieser kann aber aus den Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise, wie im Sachverhalt unter IV. dargestellt, abgeleitet werden.  

 

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Kruse, wurde die

Beschlussvorlage nachträglich am 29.06.2021 ergänzt um einen Beschlussvorschlag der

Verwaltung:

 

Alternative I:

1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele

die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, inter

Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dar

für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

2. Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume

gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen

Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit

aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes r das Gemeindegebiet aus. Das

Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3. Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang

mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen davon abhängig, dass der/die

Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die

Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen

sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt/tragen. Der

rgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu

schließen.

 

 

Alternative II:

Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im

Gemeindegebiet aus.

 

 

 


Anlage/n:

Erlass zum Entwurf des Beratungserlasses

Entwurf des Beratungserlasses

Antrag Solarpark westlich BAB A 21, südlich Sanden-Siedlung (nicht-öffentlich)

Projektvorstellung Solarpark „Am Ackerhorst“ (nicht-öffentlich)

 

E-Mail vom 01.03.2021 mit einem Angebot zur Erstellung eines Standortkonzeptes

(nachträglich der Beschlussvorlage am 02.03.2021 beigefügt)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erlass Beteiligungsverfahren (380 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Beratungserlass (1343 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/054/02GV   Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/179/02GV   Informationen zur Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage