Vorlage - VO/2021/050/02GV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 16.02.2021 wurde ein erster Haushaltsentwurf 2021 beraten. In der Sitzung wurden zum Verwaltungsentwurf nachfolgend aufgeführte Änderungen besprochen:
PSK | Änderung | Betrag neu | Begründung |
111080. 6810000 | 124.300 | 124.300 | Bundesanteil Städtebauförderung (Umgestaltung + Freilegung) |
111080. 6811000 | 124.300 | 124.300 | Landesanteil Städtebauförderung (Umgestaltung + Freilegung) |
111080. 7851001 | 300.000
| 300.000 | *Umgestaltung Platz vor der Schule/ Bahnhofsplatz (Maßnahmenplan 1) |
111080. 7821000 | 97.200 | 97.200 | *Freilegung Kieler Tor 7 (Maßnahmenplan 1) |
126000. 5211000 | -25.000 | 5.200 | Im Bauausschuss wurde besprochen, dass keine großflächige Pflasterung beim Feuerwehrhaus erfolgen soll. |
365090. 6811000 | 0 | 0 | Die Förderung des KiTa-Neubaus kann nur mit rd. 65 % eingeplant werden, weil nur u3-Plätze mit max. 22.000 EUR je Platz gefördert werden (ü3 = max. 11.000 EUR). Zahlung voraussichtlich in 2022 |
365090. 7851000
| 30.000 | 730.000 | Beim Vicelin Kindergarten werden zusätzliche Ruheräume gefordert und ist dafür ein Anbau erforderlich. Die Angelegenheit soll im Bauausschuss weiter behandelt werden. Es sollen aber vorsorglich entsprechende Planungskosten in den Haushalt aufgenommen werden. |
424020. 5211000 | 1.000 | 5.500 | Da für eine Erweiterung des Badehauses eine negative Bauvoranfrage erfolgte, sollen für Renovierungsarbeiten im Bestand (Malerarbeiten) zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die mögliche Umgestaltung des Bestandes soll aber weiter im Bauausschuss besprochen werden. |
511000. 4140000 | -400 | 22.900 | Bundesanteil Städtebauförderung (Planungen) |
511000. 4141000 | -400 | 22.900 | Landesanteil Städtebauförderung (Planungen) |
511000. 5431070
| -150.800 | 100.200 | *Die pauschal angemeldeten HH-Mittel werden auf die konkret beabsichtigten Maßnahmen angepasst. Da vor Sommer 2021 kein abgestimmtes IEK erwartet werden kann, werden im Planjahr nur anteilige Aufwendungen für Planungen und einen Sanierungsträger anfallen (s. Maßnahmenplan 1 = städtebaulicher Wettbewerb und Maßnahmenplan 2). |
533000. 7851001 | 0 | 500.000 | Es wird in Frage gestellt, ob die eingeplanten Mittel für die Erweiterung/Erneuerung des Wasserwerkes ausreichen werden. Da konkrete Umsetzungsmaßnahmen noch zu klären sind, wird aber davon ausgegangen, dass mehr als die eingeplanten Mittel nicht verbaut werden können. |
541000. 7853000
| 0 | 0 | Die vorgesehene Pflanzung von 15 Bäumen im Himmelsblick als Straßenbegleitgrün soll erst 2022 erfolgen, weil mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser noch nicht begonnen wurde. Für die Pflanzung von Bodendeckern u. ä. sollten die bisher eingeplanten konsumtiven Haushaltsmittel auskömmlich sein. |
541000. 7852002 | 40.000 | 910.000 | Für den Bau eines Radweges Richtung Gönnebek sind bislang keine Mittel eingeplant. Die benötigten Finanzmittel werden vom Bürgermeister geschätzt und sollen die Mittel mit einem Sperrvermerk vorbehaltlich einer Drittförderung versehen werden. |
541000. 6812000 | 30.000 | 30.000 | Ein Förderantrag für den Bau eines Radweges Richtung Gönnebek wurde bislang nicht gestellt, weil noch keine Kostenschätzung mit Planzeichnung vorliegt. [i]Die bisherige Kreisrichtlinie zur Förderung des Radverkehr (Förderquote = 75 %) endete nach Kenntnis des Protokollführers auch am 31.12.2020. Nach dieser Richtlinie musste die Gemeinde Straßenbaulastträger eines Radweges sein und grundsätzlich auch Eigentümerin der benötigten Fläche. Alternativ musste ein Wegerecht mindestens grundbuchlich gesichert sein. Nach Mitteilung der Anwesenden wäre diese bei dem beabsichtigten Vorhaben der Fall. Von Herrn Demmler wird dazu ergänzt, dass die genannte Kreisrichtlinie weiterhin gültig ist. |
Neben vorstehenden Änderungen wurden auch die Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten auf die Investitionen des Planjahres angepasst. Dazu ist anzumerken, dass für die geplanten Bauvorhaben i. d. R. keine Abschreibungen (und somit auch keine Auflösung von Sonderposten) berücksichtigt wurden, weil diese entweder über zwei Jahre geplant sind oder eine Fertigstellung erst zum Jahresende erwartet wird und somit eine Aktivierung erst im Folgejahr erfolgt.
Weiter wurden auch noch Fehler in der mittelfristigen Finanzplanung korrigiert. Die Korrekturen haben für das Planjahr aber keine Auswirkung.
Der Ergebnisplan ist sowohl im Planjahr als auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ausgeglichen und es werden kontinuierlich Jahresüberschüsse ausgewiesen.
Allerdings erreichen die Jahresüberschüsse nicht die Summe der geplanten Tilgungsleistungen für Investitionskredite.
Die deutliche Haushaltsverbesserung gegenüber dem 1. Haushaltsentwurf, der dem Finanzausschuss vorgelegt wurde, ist im Wesentlichen auf geminderte Aufwendungen für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung zurückzuführen. Die von der Bauabteilung vorsorglich angemeldeten Haushaltsmittel wurden auf die konkret vorgesehenen Maßnahmen des voraussichtlichen Maßnahenplans 2021 reduziert.
Wegen des hohen Finanzmittelabflusses (auch in der mittelfristigen Finanzplanung) wurde aber eine Kreditaufnahme bis zu Kreditobergrenze eingeplant. Auffällig ist, dass trotz der geplanten relativ hohen Kreditaufnahme die Zins- und Tilgungsleistungen im Planjahr nicht steigen. Der Grund dafür ist die Annahme, dass eine Kreditaufnahme erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgt und damit entsprechende Leistungen erstmalig im Folgejahr auflaufen werden.
Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen (insb. dem Vorbericht) hingewiesen. Dem Vorbericht können die aufgenommenen Haushaltsvermerke (Sperrvermerke) und die enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Eckdaten des Haushalts
Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge = 8.501.000 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 8.436.300 EUR
Jahresüberschuss = 64.700 EUR
Finanzhaushalt
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 6.181.100 EUR
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 7.343.200 EUR
Einzahlungen Investition/Finanzierung = 3.719.100 EUR
Auszahlungen Investition/Finanzierung = 3.936.500 EUR
Kreditaufnahme = 2.886.500 EUR
Verpflichtungsermächtigungen = 2.877.000 EUR
Stellenplan (+ 1,46 Stellen) = 13,22 Stellen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Vorlage verteilte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Anlage/n:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021