Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/044/02GV  

Betreff: Herstellung einer Kreisverkehrsanlage an der B430
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Nils WieskeAktenzeichen:21-5
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.03.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
08.06.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
10.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved zurückgestellt   
17.08.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Am 27.02.2020 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ein Grundsatzbeschluss über die zukünftige Entwicklung von Gewerbeflächen gefasst (VO/2020/027/02GV).

 

Der Beschluss sieht u.a. vor, an der B430 ein Gewerbegebiet mit verschiedenen Nutzungen zu entwickeln. In einer Machbarkeitsstudie sollten zunächst die möglichen Nutzungen geprüft werden. Ein Beschluss zur Beauftragung der Machbarkeitsstudio wurde durch die Gremien bislang jedoch nicht gefasst.

 

Der o.a. Beschluss sah weiterhin die Herstellung einer Kreisverkehrsanlage im Kreuz BAB 21/B 430 vor. Diese sollte der Verkehrssicherheit und auch Zufahrt zu einem geplanten Autohof dienen. Die Herstellung der Kreisverkehrsanlage steht in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des  Gewerbegebietes.

 

Die Planungen der Gemeinde zur Entwicklung des Gewerbegebietes wurden nicht weiter betrieben, auch steht eine Entscheidung über die Beauftragung der Machbarkeitsstudie aus.  

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2020 wurde nun allerdings unter Bezugnahme auf den vorstehenden Beschluss die Amtsverwaltung gebeten, den Antrag bezüglich der Kreisverkehrsanlage bei der zuständigen Behörde zu stellen (Anfrage zu TOP Ö 5.4). Die Gemeindevertretung ist auf den Beschluss zur Entwicklung und den Gesamtzusammenhang der Entscheidung vom 27.02.2020 in dieser Anfrage nicht weiter eingegangen. Aus diesem Grunde fehlen ergänzende Informationen zum Standort der Kreisverkehrsanlage. Auch ist ein Antrag auf Genehmigung der Kreisverkehrsanlage zu begründen.

 

Zur Konkretisierung des Antrags auf Genehmigung der Kreisverkehrsanlage bedarf es daher noch einer Beratung in den gemeindlichen Gremien.

 

 

Ergänzung der Beschlussvorlage am 22.03.2021:

 

I.

Der Bauausschuss hat am 09.03.2021 über die Errichtung der Kreisverkehrsanlage beraten. Die Amtsverwaltung wurde beauftragt, zur Sitzung der Gemeindevertretung einen Antrag zu formulieren.

 

Wie bereits mit dem Bürgermeister besprochen, sind dem Landesbetrieb Verkehr ausgearbeitete Unterlagen für die Antragstellung vorzulegen. In Absprache mit Herrn Wundram wurde bei einem Fachplaner ein Angebot für die Erarbeitung des Antrages eingeholt. Das Angebot beinhaltet die Vorplanung gemäß den einschlägigen Richtlinien sowie die Erarbeitung des Antrages und ist der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

 

 

II.

 

Ergänzung mit Stand 17.06.2021 zu den Honorarkosten vom Ingenieurbüro EDS-Planung, Herr Schimming:

 

r eine Beauftragung der Ingenieurleistungen wäre die Vergabegrenze in Höhe von 25.000€ zu beachten:

 

glichkeit 1:

Sie vergeben im ersten Schritt die Leistungsphasen 1-4, das sind geschätzt Ingenieurgebühren von ca. 24.500 € Netto.

 

Leistungsphase 4 beinhaltet die schriftliche Genehmigung durch den LBV SH.

Danach wird dann abschnittsweise weiter vergeben. Dies ist zwar nicht zu 100 % korrekt, ist in anderen Gemeinden/Städten jedoch schon fast die Regel.

 

glichkeit 2:

Sie fragen alle Leistungsphasen und die örtliche Bauleitung an und vergeben darauf hin Stufenweise die Leistungsphasen.

Dafür können sie 3 Büros anfragen, wovon ich Ihnen 2 Büros nennen kann.

 

glichkeit 3:

Sie fragen alle Leistungsphasen und die örtliche Bauleitung an und vergeben darauf hin Stufenweise die Leistungsphasen.

Dafür fragen sie 3 Büros ihrer Wahl an.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Planung des Vorentwurfs der Kreisverkehrsanlage sowie die Erarbeitung des Antrages bis zur Genehmigung der Anlage wird ein Honorar für einen Fachplaner in Höhe von rd. 24.500,00 EUR veranschlagt.

 

Finanzmittel für die Maßnahme stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des Beratungsergebnisses im Bauausschuss am 09.03.2021 ergibt sich folgende geänderte Beschlussempfehlung: 

 

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Fachplaner mit der Planung des Vorentwurfs der Kreisverkehrsanlage sowie der Erarbeitung des Antrages für den Landesbetrieb Verkehr zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n: