Vorlage - VO/2021/039/02GV
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Sachverhalt:
Wie hinreichend bekannt ist, ist die Gemeinde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen worden.
Um Städtebaufördermittel zu erhalten, benötigt die Gemeinde u.a. ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK). Nachdem die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen sind, liegt der Gemeinde nun ein Entwurf des IEK mit einem Maßnahmenplan vor. Der abschließende Beschluss des IEK durch die Gemeindevertretung steht allerdings derzeit aus, weil aktuell noch eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich ist.
Im Entwurf des Maßnahmenplanes ist als Maßnahme M15 der Erwerb und Freilegung von Flächen für betreutes Wohnen wie folgt beschrieben:
„Es besteht die Absicht, am Kieler Tor eine Wohnanlage für betreutes Wohnen zu errichten. Zu diesem Zweck soll zunächst das Grundstück Kieler Tor 7 erworben
und freigelegt werden. Das Bebauungs- und Nutzungskonzept soll flexibel ausgerichtet
werden, so dass es ggf. auf verfügbare angrenzende Flächen erweitert werden kann.“
Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung von benötigtem Wohnraum für betreutes und/oder seniorengerechtes Wohnen im Ortszentrum.
Der Erwerb der Fläche ist bereits im letzten Jahr erfolgt. Um nunmehr die zeitnahe Freilegung mit Städtebaufördermitteln zu erreichen, wird diese im Maßnahmenplan als vorgezogene Maßnahme aufgenommen.
Sobald die Zustimmung des MILIG vorliegt, könnte dann die Freilegung ausgeschrieben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht zum IEK werden die Kosten der Maßnahme auf insgesamt 97.200,00 EUR geschätzt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Freilegung der Fläche des Grundstückes Kieler Tor 7 als vorgezogene Maßnahme durchzuführen, diese auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Vor Durchführung der Maßnahme ist die Zustimmung des MILIG zur Aufnahme in den Maßnahmenplan einzuholen.
Anlage/n:
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