Vorlage - VO/2021/035/02GV
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Sachverhalt:
Wie hinreichend bekannt ist, ist die Gemeinde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen worden.
Um Städtebaufördermittel zu erhalten, benötigt die Gemeinde u.a. ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK). Nachdem die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen sind, liegt der Gemeinde nun ein Entwurf des IEK mit einem Maßnahmenplan vor. Der abschließende Beschluss des IEK durch die Gemeindevertretung steht allerdings derzeit aus, da aktuell eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes noch erforderlich ist.
Im Entwurf des Maßnahmenplanes ist als Maßnahme M12 die Umgestaltung des Platzes vor der Schule vorgesehen und wie folgt beschrieben:
„Der vor der Schule befindliche Platz auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände (Feldstraße,
Schulstraße) soll ein attraktiver und öffentlich nutzbarer Ort werden. Dies erfordert eine Neuordnung und Gestaltung der bisher als Parkplatz und Bushaltestelle genutzten Fläche. Insgesamt soll die Fläche entsprechend den Anforderungen in Grün-, Parkplatz- und Busstationsbereiche gegliedert und als attraktiver Eingangsbereich zur Grundschule gestaltet werden. Ideen für die Nutzung und Gestaltung sind Spielbereiche und Gartenflächen, die im Rahmen von Schulprojekten bepflanzt und betreut werden können. Angesichts der Seniorenwohnanlage in unmittelbarer Nähe ist hier auch ein Mehrgenerationenprojekt vorstellbar. Der Parkplatzbereich soll ggf. auch mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Für die Gestaltung der Platzfläche bietet sich eine Beteiligungsaktion für die BewohnerInnen an, z.B. in Form eines Wettbewerbs. Die Namensgebungfür den neuen Platz könnte ebenfalls Teil eines solchen Prozesses sein.“
Ziele dieser Maßnahme sind die Sicherung und Steigerung der Attraktivität des Schuleingangsbereichs, Stärkung des ÖPNV, Verbesserung des Ortsbildes, Förderung von Gemeinschaft und Mitwirkung der Bürger.
Mit diesem Projekt soll zeitnah begonnen werden, damit eine städtebauliche Entwicklung für die Bürger sichtbar wird. Weiter wird die Sventana-Schule in diesem Jahr eine umfangreiche Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule vornehmen, so dass eine Gestaltung des Vorplatzes durch die Gemeinde sinnvoll wäre, damit sich das Gesamtbild verbessert. Ziel dieser Verbesserung ist zusätzlich, eine Steigerung der Schülerzahlen zu erreichen, um den Schulstandort zu sichern.
Eine vorbereitende Planung kann lt. Rücksprache mit dem MILIG schon vor Genehmigung des Maßnahmenplanes beauftragt und finanziert werden, weil die Planung noch keinen Maßnahmenbeginn bedeutet.
Nach Zustimmung im Maßnahmenplan und Beantragung einer vorgezogenen Maßnahme gem. B 1.1 Abs. 3 der Städtebauförderrichlinien des Landes Schleswig Holstein 2015 (StBauFR SH 2015) können lt. MILIG auch konkrete Bauaufträge/Durchführungsbeauftragung schon vergeben werden. Als Begründung für den frühen Beginn kann die zeitnah angestrebte Schulhofumgestaltung der Sventana-Schule angegeben werden. Eine Förderung bei Einhalten der StBauFR SH 2015 ist möglich, jedoch kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Förderzusage durch das MILIG gemacht werden.
Es wird daher vorgeschlagen, zeitnah zunächst die Planungsleistungen auszuschreiben.
In das Leitungsverzeichnis sind eine konkrete Aufgabenstellung gemäß der Maßnahmenbeschreibung lt. Entwurf des IEK sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Planung aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht zum IEK werden die Kosten der Maßnahme auf insgesamt 1.177.000 EUR geschätzt. Die Kosten der Planung sind mit überschlägig 15 %, mithin rd. 176.000,00 EUR darin enthalten. Da die Maßnahmen noch nicht festgelegt sind, handelt sich nur um Erfahrungswerte.
Bei einer Förderzusage des MILIG werden 2/3 der Kosten aus Mitteln der Städtebauförderung getragen. Die Maßnahme wurde durch die Finanzabteilung bereits zum Maßnahmenplan angemeldet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, mit den Planungsleistungen für die Umgestaltung des Platzes vor der Schule ein Freiraumplanungsbüro zu beauftragen. Die Maßnahme ist auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Anlage/n:
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