Vorlage - VO/2021/032/02GV
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Sachverhalt:
Über die eingereichte Bauvoranfrage zum Ausbau eines Cafés im Obergeschoss im Zuge der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Badehauses wurde durch die Bauverwaltung des Kreises Segeberg negativ beschieden, weil das Vorhaben den Darstellungen im Flächennutzungsplan widerspricht. Zur weiteren Begründung wird auf den als Anlage beigefügten negativen Vorbescheid verwiesen.
Der Entscheid bezüglich der Bauvoranfrage über die Sanierung und Erweiterung des Badehauses ist noch offen und wird demnächst erwartet.
Die Gemeinde Bornhöved wird um Kenntnisnahme gebeten und um Entscheid, wie weiter verfahren werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
Vorbescheid zur Bauvoranfrage
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