Vorlage - VO/2021/029/08GV
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Sachverhalt:
Die derzeitige Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer stammt aus dem Jahr 2010 und wurde durch insgesamt 6 Nachtragssatzungen geändert bzw. ergänzt.
Im letzten Jahr wurden durch mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig die rechtlichen Anforderungen an die kommunalen Abgabensatzungen erhöht. Insbesondere müssen in der Einleitungsformel die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Satzung genau benannt werden.
Hier ist eine Anpassung der bsiherigen Hundesteuersatzung zwingend erforderlich.
Diese erforderliche Änderung kann nicht durch eine reine Nachtragssatzung vorgenommen werden, vielmehr muss die Satzung in Gänze neu beschlossen werden.
Bei der weiteren Durchsicht der bisherigen Satzung wurde zudem festgestellt, dass auch eine Reihe weiterer Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen sind, z.B. die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Satzung wurde daher komplett überarbeitet und zur besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit neu strukturiert.
Um die Änderungen im Einzelnen besser darstellen zu können, wurde dieser Vorlage eine Gegenüberstellung (Synopse) der alten und der neuen Satzung mit Erläuterungen der vorgenommenen Änderungen beigefügt (Anlage 2).
Die Steuersätze wurden in der neuen Satzung nicht verändert.
Auch enthält die neue Satzung keine Schlechterstellungen von Steuerpflichtigen im Vergleich zur bisherigen Satzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen durch Herausgabe von Dauerbescheiden und Dauer-Hundesteuermarken.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß dem in der Anlage 1 beiliegenden Entwurf.
Anlage/n:
Anlage 1: Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Anlage 2: Gegenüberstellung (Synopse) der bisherigen und der neuen Satzung mit Erläuterungen