Vorlage - VO/2021/022/06GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2018 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Ende Juni 2018) wurden für die Zeit vom 20.06.2018 bis 21.12.2020 (insgesamt gerundet 30 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee durchgeführt hat, aufgezeichnet. In diesem Zeitraum sind insgesamt 7.140 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:
7.140 km x 0,30 EUR 2.142,00 EUR
2.142,00 EUR : 30 Monate 71,40 EUR gerundet 71,00 EUR
Somit erhält der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee rückwirkend ab dem 13.06.2018 eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 71,00 EUR, welche gleichzeitig festgesetzt wird.
Seit der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 13.06.2018 hat der Bürgermeister der Gemeinde Stocksee zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung als Abschlagszahlung eine Reisekostenpauschale von monatlich 96,00 EUR erhalten. Somit sind folgende Berechnungen zu tätigen:
13.06.2018 – 30.06.2018 (18 Tage x 96,00 EUR : 30 Tage) 57,60 EUR
01.07.2018 – 31.03.2021 (33 Monate x 96,00 EUR) 3.168,00 EUR
Gesamt: 3.225,60 EUR
Aufgrund der Neuberechnung / Neufestsetzung der Reisekostenpauschale auf monatlich 71,00 EUR ist folgende Rückrechnung zu tätigen:
13.06.2018 – 30.06.2018 (18 Tage x 71,00 EUR : 30 Tage) 42,60 EUR
01.07.2018 – 31.03.2021 (33 Monate x 71,00 EUR) 2.343,00 EUR
Gesamt: 2.385,60 EUR
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Überzahlung für den Zeitraum vom 13.06.2018 bis 31.03.2021 = - 840,00 EUR
Für den Zeitraum vom 13.06.2018 bis 31.03.2021 ist es leider zu einer Überzahlung in Höhe von 840,00 EUR gekommen, welche von dem Bürgermeister zurück zu zahlen ist.
Die Rückzahlung in Höhe von € 840,00 ist bereits von dem Bürgermeister erfolgt, dadurch ist die Überzahlung bereits getilgt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Neufestsetzung der Reisekostenpauschale von bisher 96,00 EUR monatlich auf neu 71,00 EUR ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 300,00 EUR jährlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund der aktuellen Aufzeichnungen der Reisekosten die Reisekostenpauschale rückwirkend ab dem 13.06.2018 auf monatlich 71,00 EUR festzulegen und an den Bürgermeister auszuzahlen.
Die eingetretene Überzahlung in Höhe von 840,00 EUR ist von dem Bürgermeister bereits an die Gemeinde Stocksee erstattet worden.
Anlage/n: