Vorlage - VO/2021/012/10GV
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Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 10.12.2020 hat die Gemeinde Trappenkamp als Schulträger grundsätzlich der Aufgabenübertragung zur Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten zum Schuljahr 2021/2022 auf den Kreis Segeberg beschlossen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche als Anlage beigefügt ist, lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, sodass hierüber gesondert beschlossen werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Trappenkamp als Schulträger beschließt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des „Schülerfahrkartenverfahrens“ zuzustimmen.
Anlage/n:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vertrag mit Schulträger - Endfassung (149 KB) |