Vorlage - VO/2020/385/09SV
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Sachverhalt:
Der Schulverbandsvorsteher informiert die Schulverbandsversammlung auf diesem Wege über seine Inanspruchnahme des Eilentscheidungsrechts, mit dem er die Anschaffungen lt. Anlage am 16.12.2020 beauftragt hat.
Inhaltlich hatte Herr Hopfinger die Abläufe und Finanzierungen bereits am 03.12.2020 in der Sitzung des Schulverbandes vorgestellt – das Echo auf seinen Vortrag war deutlich von Zustimmung geprägt.
Das Eilentscheidungsrecht des Schulverbandsvorstehers wird
- durch das Erfordernis einer zeitnahen Entscheidung und
- dem Fehlen einer anderweitigen Möglichkeit zur Nachteilsabwehrung
begründet.
Eine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht hat statt gefunden.
Zu a.
Unter Corona-Bedingungen hat die Schaffung der Voraussetzungen für das digitale Bildungsangebot allerhöchste Priorität und Dringlichkeit, um Bildungsnachteile für die Schülerschaft möglichst gering zu halten.
Lt. Auskunft der Kämmerei besteht die Möglichkeit, die genannten Maßnahmen unverzüglich d.h. noch im Dezember zu beauftragen – andernfalls gäbe es erst nach Bekanntgabe des Haushalts 2021 frühestens im Februar 2021 die Handlungsfähigkeit.
Zitat Herr Kech:
Bis der HH 2021 bekannt gemacht ist, befindet sich der Schulverband in der vorläufigen HH-Führung. Nach § 95 c Abs. 1 Nr. 1 GO darf der Schulverband in der vorläufigen HH-Führung Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, ..die für die Fortsetzung notwendiger unaufschiebbar sind; er darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im HH-Plan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen.
Im HH-Plan 2020 sind bei den PSK 211000.5431070 (= 6.700 EUR) + 218200.5431070 (13.300 EUR) für die Baumaßnahmen Digitalpakt eingeplant. Somit ist es m. E. zulässig, die für Dataport vorgesehenen Baumaßnahmen für die digitale Infrastruktur auch in der vorläufigen HH-Führung zu beauftragen.
Die Beschaffung der digitalen Präsentationsgeräte kann aber erst gestartet werden, wenn der HH 2021 bekannt gemacht ist.
Zu b.
Die Befassung der Schulverbandsversammlung mit dieser Angelegenheit ist auch unter in Anspruchnahme der kürzest möglichen Ladefrist nicht möglich, da insbesondere in der gegenwärtigen Situation (Pandemie) die dringende Empfehlung gilt, Sitzungen auf das absolut Notwendige zu beschränken. Darüber hinaus lassen die Weihnachtsfeiertage keine Sitzungsplanung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
kein
Anlage/n:
Auftrag Dataport