Vorlage - VO/2020/369/03GV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 08.12.2020 wurde ein Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 beraten und ggü. dem Verwaltungsentwurf folgende Änderungen besprochen:
PSK | Änderung | Betrag (neu) | Begründung |
111080. 5251000 | -500 | 600 | Es soll ein neuer Rasenmähertraktor beschafft werden. |
126000. 5251000 | 1.700 | 3.000 | Der Ansatz muss erhöht werden, weil Rostschutzarbeiten am FFW-Fahrzeug erforderlich sind. |
126000. 5261000 | 2.000 | 4.000 | Der Auftrag zur Beschaffung der Schutzkleidung ist erteilt, die Restmittel aus 2020 sind zu übertragen und der Ansatz ist zu erhöhen, weil die eingeplanten Mittel aus dem Vorjahr nicht auskömmlich sind. |
126000. 5271010 | 4.000 | 5.000 | Der Ansatz ist zu erhöhen, weil eine Bedarfsanmeldung mit der Wehr besprochen wurde. |
533000. 5211000 | 7.500 | 10.000 | Es ist die weitere Reparatur von Hausanschlussschiebern vorgesehen. |
533000. 5221000 | 2.000 | 3.000 | Der Ansatz wird vorsorglich erhöht. |
611000. 4013000 | 11.000 | 170.000 | Der eingeplante Betrag erscheint unter Berücksichtigung der aktuellen Messbeträge zu gering, zumal 2021 eine weitere Windenergieanlage erwartet wird. |
611000. 5341000 | 1.000 | 16.100 | Die Umlage muss wegen der erwarteten höheren Gewerbesteuererträge erhöht werden. |
Daneben wurden wegen der Investitionen des Planjahres folgende Änderungen bei den Abschreibungen vorgenommen
PSK | Änderung | Betrag (neu) | Begründung |
126000. 5711070 | 100 | 1.100 | Anpassung auf geplante Investition 2021 |
611000. 5741000 | 200 | 900 | Anpassung auf geplante Investition 2021 |
Wegen des beabsichtigten neuen Wohngebietes wurden bei den nichtzahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen keine Änderungen vorgenommen. Zum einen werden Grundstücke nicht abgeschrieben und zum anderen wird davon ausgegangen, dass die Erschließungsmaßnahmen erst in 2022 aktiviert werden und erst nach Aktivierung die Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten anfallen.
Eine Kreditaufnahme ist trotz des hohen geplanten Finanzmittelabflusses nicht eingeplant, weil die Gemeinde Damsdorf zum Planungszeitpunkt über einen Finanzmittelbestand von über 460.000 EUR verfügt. Die Haushaltsplanung folgt somit dem Grundsatz der Nachrangigkeit einer Kreditaufnahme.
Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 200.400 EUR aus.
Der Finanzplan weis einen Finanzmittelabfluss in Höhe von 402.000 EUR aus.
Eckdaten des Haushaltsentwurfs:
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge = 399.600 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen = 600.000 EUR
Jahresfehlbetrag = 200.400 EUR
Finanzplan
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 392.400 EUR
Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = 571.400 EUR
Einzahlungen Investition/Finanzierung = 174.000 EUR
Auszahlungen Investition/Finanzierung = 397.000 EUR
Gesamtbetrag der Kredite = 0 EUR
Stellenplan (unverändert) = 0,14 Stellen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Vorlage verteilte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Anlage/n:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021