Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/355/03GV  

Betreff: Errichtung unf Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde Damsdorf (Windpark Damsdorf)
hier: Gemeindliches Einvernehmen gem. 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter Kruse
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kruse, Peter
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

I. 

Die Firma GREE Damsdorf GmbH & Co. KG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich der Gemeinde Damsdorf.

 

Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gem. § 35 (1) Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB), da dieses der Nutzung der Windenergie dient.

 

Windenergieanlagen sind seit der Gesetzesnovelle 1998 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig, stehen aber unter dem Planungsvorbehalt des § 35 (3) BauGB. Dieser wird zur Steuerung ihrer räumlichen Verteilung in Schleswig-Holstein über die Festlegungen im Landesentwicklungsplan und die Ausweisung konkreter Windenergie-Eignungsgebiete in den Regionalplänen wahrgenommen.

 

Gemäß § 36 BauGB wird über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das LLUR als Baugenehmigungsbehörde hat nunmehr um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bis zum 23.12.2020 gebeten.

 

Nach § 2 (2) Nr. 8  der Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf ist der Bürgermeister ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu Vorhaben nach dem jeweils geltenden Baurecht zu erteilen.

 

Der Bürgermeister hat sich zu dem vorliegenden Antrag für befangen erklärt, so dass das gemeindliche Einvernehmen durch den stellvertretenden Bürgermeister zu erteilen wäre.

 

Der stellvertretende Bürgermeister möchte sich jedoch ein Votum der Gemeindevertretung zu diesem Vorhaben einholen.

 

Die Antragsunterlagen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung kurzfristig über den stellvertretenden Bürgermeister im Vorwege durch einen Link über die dDataBox zur Verfügung gestellt worden.

 

Soweit ersichtlich sind die Voraussetzungen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfüllt.

 

II.

 

Die Gemeinde Damsdorf hat am 22.09.2015/01.10.2015 einen städtebaulichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen sowie der verkehrstechnischen Erschließung der hierfür benötigten Flurstücken mit der Antragstellerin geschlossen.

 

Die Antragstellerin hat darum gebeten, die Regelung in § 4 Abs. 1 Buchst. b des Vertrages hinsichtlich der Gesamthöhe der neuen Antragssituation anzupassen. Der Nachtrag ist als Anlage beigefügt. In dem o. g. Vertrag war die Gesamthöhe bis 193,5 m (Nabenhöhe zzgl. Rotorradius) angegeben. Der Sachverhalt wurde mit dem stellvertretenden Bürgermeister, Herrn GV Dr. Steck und der Antragstellerin am 08.12.2020 besprochen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung empfiehlt dem stellvertretenden Bürgermeister, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zu erteilen und den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag Schmalensee-Damsdorf-Stocksee zu schließen.

 

 

 

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Anlage/n:

 

Nachtrag städtebaulicher Vertrag Gemeinde Damsdorf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag städtebaulicher Vertrag Windkraft Gemeinde Damsdorf (113 KB)