Vorlage - VO/2020/351/08GV
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Sachverhalt:
I. Antrag des TuS Tensfeld von 1953 e. V. auf Umrüstung der Beleuchtung:
Der TuS Tensfeld beantragt die Umrüstung der Trainingsplatzbeleuchtung (Halogen) auf LED.
Derzeit sind auf dem Trainingsplatz 6 Flutlichtscheinwerfer mit einer Leistung von je 2.150 Watt verbaut. Es ist vorgesehen, diese durch 8 Beleuchtungseinheiten mit einer Traverse zu ersetzen. Der Vorsitzende des Sportvereins hat bereits Angebote eingeholt und diese hier zur Einsicht vorgelegt. Die Angebote beinhalten alle im Zusammenhang mit der Umrüstung der Beleuchtungsanlage entstehenden Kosten und sind dieser Beschlussvorlage als nicht-öffentliche Anlage beigefügt. Den Leistungsumfang bitte ich diesen Angeboten zu entnehmen.
II. Zur Energieeinsparung und Verbesserung der Beleuchtung
Bei einer Umrüstung von Halogen auf LED ist mit einer Energieersparnis zu rechnen:
Verbrauch von 6 Strahlern Halogen (je Strahler 2.150 Watt/h) = gesamt 12.900 Watt/h
Verbrauch von 8 Strahlern LED (je Strahler 1.200 Watt/h) = gesamt 9.600 Watt/h
Bei einer Umrüstung ergibt sich eine Ersparnis von 3.300 Watt/h
Bei einer Beleuchtungszeit von 360 Stunden im Jahr ergibt sich danach eine Ersparnis von 1.200 KW/h jährlich.
Eine Umrüstung auf LED hat weiterhin den Vorteil, dass das Spielfeld besser beleuchtet wird.
III. Zur Förderung:
Ein Förderantrag „Investitionspaket für Sportstätten“ wurde durch die Finanzabteilung des Amtes beim Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Sch.-Holstein (MILIG) gestellt. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Nach Rücksprache mit der Finanzabteilung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die Maßnahme förderfähig ist.
Weiterhin ist eine Förderung der Umrüstung der Flutlichtbeleuchtung gemäß der Richtlinie
zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
vom 22.07.2020 möglich. Die Förderquote beträgt je nach technischer Lösung und Ausführung 30% bzw. 35 %.
Darüber hinaus kann eine Zuwendung über den Kreissportverband Segeberg beantragt werden. Die Förderung beträgt 20%, plus eventuell 6% Zuschlag gemäß Finanzkraft der Gemeinde Tensfeld.
Beide Förderungen können kumuliert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Angebote ist mit Kosten in Höhe von rd. 22.000,00 EUR netto für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED zu rechnen.
Die Förderquote beträgt rd. 50 %.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge entscheiden, ob die Umrüstung der Trainingsplatzbeleuchtung erfolgen soll.
Anlage/n:
Antrag Sportverein
Angebot (nicht-öffentlich)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Antrag (88 KB) |