Vorlage - VO/2020/324/01Amt
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Sachverhalt:
- Vorbemerkung
Die in der Anlage aufgeführten Beträge basieren auf den Haushaltsanmeldungen der Fachbereiche der Amtsverwaltung. Bei wesentlichen Änderungen der Planansätze sind Erläuterungen und Begründungen direkt bei den einzelnen Konten aufgeführt.
Zudem werden in dieser Vorlage weitere Erläuterungen und Begründungen zur Haushaltsplanung gegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten noch auf die Investitionen 2020 anzupassen sind. Da es sich hierbei jedoch um zahlungsneutrale Beträge handelt, haben diese keine Auswirkung auf die Höhe der Amtsumlage, die nach dem Finanzhaushalt berechnet wird.
- Höhe der Amtsumlage
Im Vorjahr wurde die Amtsumlage über eine Liquiditätsausschüttung von ursprünglich berechneten 25,53% (ohne Ausschüttung) auf 22,39% reduziert.
Gegenüber dem Vorjahr steigt der Umlagesatz für die Amtsumlage für den laufenden Betrieb marginal um 0,05%-Punkte von 24,36% (ohne Ausschüttung) auf 24,41%.
Die Umlage für Investitionen sinkt dagegen um 0,75%-Punkte.
Gegenüber der 2020 berechneten Umlage von 25,53% sinkt die Amtsumlage 2020 insgesamt um 0,7%.
Die Höhe der Amtsumlage nach dem aktuellen (berechneten) Stand wird nachfolgend aufgeführt.
Umlage | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 ohne Ausschüttung | 2021 ohne Ausschüttung | Änderung zum Vorjahr |
Lfd. Betrieb | 2.271.600 | 2.377.400 | 2.497.800 | 3.105.900 (24,36%) | 3.157.200 | + 51.300 |
Investitionen | 37.800 | 63.300 | 127.400 | 149.100 | 54.500 | - 94.600 |
Summe | 2.309.400 | 2.440.700 | 2.625.200 | 3.255.000 | 3.211.700 | - 43.300 |
- Begründung und Erläuterung der Haushaltsplanung sowie der Abweichungen zum Vorjahr (ohne Ausschüttung)
Ergebnisplan
a) Erträge
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | +315.500 € |
Amtsumlage für den laufenden Betrieb (=3.157.200 € (ohne Ausschüttung) gegenüber 2020 = 2.855.000 € durch Ausschüttung liquider Mittel) | ||
4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -4.500 € |
Im Gegensatz zum Vorjahr werden insbesondere im HHJahr 2021 niedrigere Erträge im Bereich der Verwaltungsgebühren (Standesamt und Meldewesen) mit rd. -4.500 € erwartet. | ||
5 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | +/- 0 € |
Keine Veränderungen – Ansatz wie im Vorjahr | ||
6 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | -2.800 € |
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen sinken 2021 planerisch um 2.800 €. Neben einigen kleineren Verschiebungen/Anpassungen im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (bspw. Anpassung gem. Erhöhung Personalkosten durch Tariferhöhung) ist hier der Wegfall der Erträge durch den WZV im Zuge der Rückübertragung der Abfallentsorgung von -1.800 € Die für den Bereich Städtebauförderung im Stellenplan des Amtes ausgewiesenen Stellen anfallenden Personalkosten in Höhe von 121.700 € werden auch 2021 in voller Höhe gedeckt. Die weiteren Änderungen sind von geringerer Bedeutung. | ||
7 | Sonstige Erträge | +5.100 € |
Durch die Neuberechnung der Pensionsrückstellung können hier höhere, jedoch nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellung generiert werden (+6.000 €). | ||
| Summe | +313.300 |
19 | Finanzerträge | -100 € |
| Anpassung auf die Erwarteten Zinserträge | |
| Summe | +313.200 |
b) Aufwendungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
10 | Personalaufwendungen | +153.900 € |
Grundlage für die Ermittlung der Personalkosten bilden die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenplananteile. Beschäftigte +97.900 € Der Ansatz der laufenden Personalkosten für 2021 basiert auf einer Hochrechnung der Versorgungsausgleichskasse (VAK).
Der Ansatz der laufenden Personalkosten der Beamt*innen für 2021 basiert ebenfalls auf einer Hochrechnung der VAK. Für die verwaltungsinternen Arbeiten im Bereich der Städtebauförderung für Bornhöved und Trappenkamp wurden 2 weitere Stellen im Stellenplan 2019 des Amtes Bornhöved berücksichtigt. Die Stellen wurden in 2019 und 2020 bisher nicht besetzt, da ein entsprechender Bedarf noch nicht gegeben war. Da dieser sich aber weiterhin aus den geplanten Maßnahmen zur Städtebauförderung in 2021 ergeben könnte, wurden die Stellen entsprechend wieder eingeplant. Im Jahre 2021 ergeben sich einige personelle Veränderungen. Eine evtl. Doppelbesetzung auf einzelnen Stellen zwecks Einarbeitung der neuen Sachbearbeiter*innen wurde entsprechend einkalkuliert. Bei den Rückstellungen wurden die sich aus der Abrechnung 2019/2020 angesetzten Werte berücksichtigt. | ||
12 | Versorgungsaufwendungen | +/- 0 € |
Durch die Umstellung des Abrechnungssystems der VAK in 2020, werden hier keine Versorgungsaufwendungen mehr eingeplant. Hierfür sind Zuführungsbeträge zur Versorgungsrücklage (Pos. 11) einzukalkulieren. | ||
13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | -56.900 € |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 59.000 € (-46.500 €) für folgende Maßnahmen: Mieten und Pachten 340.000 € (+11.700 €) Miete Kopierer 11.600 € (+500 €) Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 35.600 € (+2.000 €) Aus- und Fortbildung 68.200 € (-7.800 €) 111028.5262011: 6.200 € (-5.600 €) neue Software in 2020 111030.5262020:15.000 € (-20.500 €) neue Software in 2020 111035.5262021: 8.000 € (+2.000 €) erhöhter Fortbildungsbedarf personelle Veränderungen Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 14.000 € (+3.000 ) Betriebsaufwendungen; sowie Geräte und Ausstattungen b. 150 EUR netto 10.400 € (-7.000 €) EDV-Kosten Software 174.200 € (-29.900 €) 111030.5271020 -14.000 €; Einführung neuer Software, Doppelkosten Altverfahren CIP und Neuverfahren H&H noch bis April 2021 +6.500 EUR 111060.5271020 -4.100 €; Speicherplatz für die Einführung der neuen Softwaresysteme bei Dataport (Parallelbetrieb) entfällt. 122010.5271020 +1.800 €; Wartung und Pflege neue Software (OA) 122020.5271020 -13.200 €; Wartung und Pflege neue Softwareprogramm, Doppelkosten für Parallelbetrieb entfällt (EMA) 122030.5271020 +1.300 €; Wartung und Pflege neue Software (StA) EDV-Kosten Hardware 4.500 € (-3.000 €) Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte / Kosten der Bezügekasse Dataport 52.000 € (+7.500 €) Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 16.200 € (+12.600 €)
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14 | Bilanzielle Abschreibungen | +15.200 € |
Durch die fortschreitende Erfassung und Bewertung der Vermögensveränderungen steigt der Abschreibungsaufwand. | ||
15 | Transferaufwendungen | +/- 0 € |
Keine Veränderung zum Vorjahr | ||
16 | Sonstige Aufwendungen | +11.200 € |
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 43.400 € (+ 4.800 €) Mehrkosten Bundestagswahl 2021 Geschäftsaufwendungen allgemein 75.700 € (+8.400 €) Geschäftsaufwendungen Personalrat 1.000 € (-1.300 €) Post- und Fernmeldegebühren 35.400 € (+100 €) Öffentliche Bekanntmachungen 23.000 € (+3.000 €) Reisekosten 4.400 € (+800 €) Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 140.000 € (+/- 0) Erstattungen von Aufwendungen von dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Gemeinden 13.200 € (+4.000 €) Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit sonstiger öffentl. Bereich 3.000 € (+1.500 €) Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 26.900 € (-10.200 €) | ||
| Summe | +123.400 € |
20 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | -3.000 € |
Zinsaufwendungen Kreditinstitute / keine volle Ausschöpfung des Kassenkredites eingeplant | ||
| Summe | +120.400 € |
Finanzplan
a) Einzahlungen (nur Investitionen und Finanzierung)
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
18 | Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen | +8.100 € |
Zuweisung für Software EMA und Finanzen entfällt 2021 (2020 = 46.400 €) Erhöhung der Amtsumlage für Investitionen auf insgesamt 54.500 € (ohne Ausschüttung in 2021 gegenüber 0 € im Vorjahr durch Ausschüttung liquider Mittel) | ||
| Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | +8.100 € |
b) Auszahlungen
Pos. | Bezeichnung | Änderung |
29 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | -106.000 € |
Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 1.000 Euro 32.500 € (-98.000 €) 111020.7831000 3.000 € (-5.000 €) Alarmierung für die Telefonanlage Lizenzerweiterung + 1.000 EUR für Anschaffung medizinisch notwendiges Mobiliar Anschaffung medizinisch notwendiges Mobiliar 111030.7831000 12.000 € (-50.400 €) Softwarelizenzen in 2020 beschafft. 12.000 € für die Einrichtung von Schnittstellen für die eAkte, VAK und der Gebührenkassen 111060.7831000 4.500 € (-34.700 €) Einführung eAkte weitestgehend in 2020 durchgeführt. 4.500 € für Systemerweiterung und Annotationsmodul 122020.7831000 13.000 € (-7.900 €) Softwarelizenzen in 2020 beschafft. Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i.H.v. 1.000 Euro 22.000 € (-8.000 €) 111020.7832000 1.500 € (-500€) Beschaffung Mobiliar 111021.7832000 500 € Beschaffung Mobiliar 111028.7832000 2.000 € (+1.500 €) Höhenverstellbarer Schreibtisch, Mobiliar 111030.7832000 1.500 € (-6.500 €) Mobiliar (Umzug Haus C abgeschlossen) 111035.7832000 3.000 € (-1.500 €) Mobiliar, ggf. Neubeschaffung wg Neubesetzung (Umzug 2. OG Haus A abgeschlossen) 111060.7832000 11.500 € (-500 €) Austausch/Ersatzbeschaffung Monitore, Beschaffung mobile Geräte Homeoffice und digitaler Sitzungsdienst, Ersatzbeschaffung Drucker und Scanner 122010.7832000 500 € (+/- 0 €) Ausstattungsgegenstände Ordnungsamt 122030.7832000 700 € (+/- 0 €) Ausstattung Trauzimmer 315400.7832000 800 € (+/- 0 €) Ersatzbeschaffungen Einrichtung Wohnungslose Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen 0 € (-35.000 €) | ||
31 | Auszahlungen für Baumaßnahmen | -35.000 € |
Es sind keine Baumaßnahmen 2021 geplant. | ||
| Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -141.000 € |
- Möglichkeiten zur Dämpfung des Anstiegs der Amtsumlage
a) Kreditaufnahme
Unter der Voraussetzung des § 76 (3) Gemeindeordnung (analoge Anwendung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. § 18 (1) Amtsordnung), dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Kredite dürfen gem. § 95g (1) Gemeindeordnung nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden.
Grundsätzlich wäre es folglich möglich, ein Darlehen für die Deckung der Investitionskosten, abzgl. der gewährten Förderung in Höhe von 54.500 € im Haushaltsjahr aufzunehmen und auf eine Deckung durch Umlage zu verzichten.
Hierbei ist jedoch die Rückzahlungsverpflichtung zu berücksichtigen, welche in den Folgejahren für Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen bei den einzelnen Gemeinden verursachen wird.
Neben der Umlage für den laufenden Betrieb und der Umlage für Investitionen, wäre eine weitere Umlage für Finanzierungstätigkeit mit aufzunehmen.
Gem. § 95g (2) Gemeindeordnung bedarf eine Kreditaufnahme für Investitionen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Um in das Genehmigungsverfahren aufgenommen zu werden, ist es gem. Haushaltserlass 2021 notwendig, alle Jahresabschlüsse bis 2019 vorlegen zu können.
Die Jahresabschlusserstellung des Amtes Bornhöved wurde bisher aufgrund der nicht vorhandenen Dringlichkeit (Umlagefinanzierter Haushalt) geschoben, sodass lediglich der Jahresabschluss 2013 vorgelegt werden könnte.
b) Verwendung vorhandener liquider Mittel
Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung des Umlagebetrages wäre die Ausschüttung liquider Mittel.
Die Amtsumlage wird nach den Planansätzen des Amtshaushaltes festgesetzt.
Eine Abrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses ist rechtlich nicht vorgesehen.
Entstehen in der Haushaltsausführung Einsparungen durch z.B. nicht durchgeführte Maßnahmen, verbessert dies entsprechend den Jahresabschluss und Liquidität wird angesammelt.
Im vergangenen Haushaltsjahr wurden einige geplante Maßnahmen nicht umgesetzt, aber planerisch berücksichtigt und damit auch in die Umlage eingerechnet.
Die Liquiditätsausschüttung 2020 bleibt hier unberücksichtigt.
- Organisationsgutachten (in 2021 neu veranschlagt): 60.000 €
- Personalauszahlungen (Einsparungen durch krankheitsbedingte Langzeitausfälle, spätere Neubesetzung als zur HH-Planung angenommen, in 2021 neu veranschlagt): 20.000 €
- Meldesystem Telefonanlage (in 2021 neu veranschlagt): 3.000 €
- Regionalentwicklung: 10.000 € (in 2020 neu veranschlagt)
Folglich kann auf eine Erhebung in Höhe von insgesamt 93.000 € verzichtet werden.
Bereits 2020 waren höhere Liquiditätsmittel in der Amtskasse verfügbar (planerisch rd. 688.000 €).
Hiervon wurden 400.000 € zur Reduzierung der Amtsumlage 2020 ausgeschüttet.
Da sich die Finanzlage in allen Gemeinde sehr positiv entwickelt, kann aus Sicht der Verwaltung auf einen höheren Finanzmittelbestand beim Amt verzichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann nach heutigem Stand auf eine Gesamtsumme von 300.000 € verzichtet werden (93.000 € der bereits finanzierten Maßnahmen aus 2020 sowie 207.000 € der Restmittel (688.000 € - 400.000 € Ausschüttung 2020 = 288.000 € Restsumme).
Es bleibt wie im Vorjahr anzumerken, dass bei ungeplanten Mehraufwendungen im Rahmen der Haushaltsausführung 2021 durchaus damit gerechnet werden muss, das die Inanspruchnahme des Kassenkredites in nicht unerheblicher Höhe notwendig sein kann und/oder eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung mit einer Neuberechnung der Amtsumlage kurzfristig erlassen werden müsste.
Sollte sich der Amtsausschuss für eine Reduzierung des Umlagebetrages entscheiden wird empfohlen, die Umlage für Investitionen in Höhe von 54.500 € auf
0 € zu reduzieren und den verbleibenden Betrag (245.500 €) zur Umlagesenkung des lfd. Betriebes einzusetzen.
Die Entwicklung der Amtsumlage bei einer Liquiditätsausschüttung wäre demnach wie folgt:
Verzicht 300.000 €
Die Umlage Investitionen würde somit von 0,42 % auf 0 % betragen.
Die Umlage für den lfd. Betrieb würde von 24,41 % auf 22,51 % sinken.
Die Umlage insgesamt demnach von 24,83 % auf 22,51% .
Umlage | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 mit Ausschüttung | 2021 mit Ausschüttung | Änderung zum Vorjahr |
Lfd. Betrieb | 2.271.600 | 2.377.400 | 2.497.800 | 2.855.000 | 2.911.700 | + 56.700 |
Investitionen | 37.800 | 63.300 | 127.400 | 0 | 0 | +/- 0 |
Summe | 2.309.400 | 2.440.700 | 2.625.200 | 2.855.000 | 2.911.700 | + 56.700 |
Bei voller Umlageerhebung weist der Finanzplan des Amtes ein Saldo von 0 EUR aus.
Bei einer Reduzierung des Umlagesatzes und Liquiditätsverzicht wird dieser entsprechend des Reduzierungsbetrages (300.000 €) negativ ausfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe ausführliche Darstellung unter der Sachverhaltsdarstellung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 in der vorgelegten Form, einschließtlich der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.
Anlage/n:
- Haushaltssatzung 2021 (ohne Ausschüttung)
- Berechnung Amtsumlage (ohne Ausschüttung)
- EP 2021 (ohne Ausschüttung)
- FP 2021 (ohne Ausschüttung)
- Stellenplan 2021 (ohne Namen)
- Berechnung Amtsumlage (mit Ausschüttung)
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