Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/324/01Amt  

Betreff: Vorbereitung Haushalt 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Sonja Eglinski
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Eglinski, Sonja
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
24.11.2020    Fällt aus!!! Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved      
13.01.2021 
Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved (offen)   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

  1. Vorbemerkung
    Die in der Anlage aufgeführten Beträge basieren auf den Haushaltsanmeldungen der Fachbereiche der Amtsverwaltung. Bei wesentlichen Änderungen der Planansätze sind Erläuterungen und Begründungen direkt bei den einzelnen Konten aufgeführt.

Zudem werden in dieser Vorlage weitere Erläuterungen und Begründungen zur Haushaltsplanung gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten noch auf die Investitionen 2020 anzupassen sind. Da es sich hierbei jedoch um zahlungsneutrale Beträge handelt, haben diese keine Auswirkung auf die Höhe der Amtsumlage, die nach dem Finanzhaushalt berechnet wird.
 

  1. he der Amtsumlage
    Im Vorjahr wurde die Amtsumlage über eine Liquiditätsausschüttung von ursprünglich berechneten 25,53% (ohne Ausschüttung) auf 22,39% reduziert.

    Gegenüber dem Vorjahr steigt der Umlagesatz für die Amtsumlage für den laufenden Betrieb marginal um 0,05%-Punkte von 24,36% (ohne Ausschüttung) auf  24,41%.
    Die Umlage für Investitionen sinkt dagegen um 0,75%-Punkte.

Gegenüber der 2020 berechneten Umlage von 25,53% sinkt die Amtsumlage 2020 insgesamt um 0,7%.

 

 

 

 

Die Höhe der Amtsumlage nach dem aktuellen (berechneten) Stand wird nachfolgend aufgeführt.

 

 

 

 

Umlage

2017

2018

2019

2020 ohne Ausschüttung

2021 ohne Ausschüttung

Änderung zum Vorjahr

Lfd. Betrieb

2.271.600

2.377.400

2.497.800

3.105.900 (24,36%)

3.157.200
(24,41%)

+ 51.300

Investitionen

37.800

63.300

127.400

149.100
(1,17%)

54.500
(0,42%)

- 94.600

Summe

2.309.400

2.440.700

2.625.200

3.255.000
(25,53%)

3.211.700
(24,83%)

- 43.300

 

 

  1. Begründung und Erläuterung der Haushaltsplanung sowie der Abweichungen zum Vorjahr (ohne Ausschüttung)

Ergebnisplan

a)      Erträge

Pos.

Bezeichnung

Änderung

2

Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ansatz 2021 = 3.222.100 €

+315.500 €

Amtsumlage für den laufenden Betrieb (=3.157.200 € (ohne Ausschüttung) gegenüber 2020 = 2.855.000 € durch Ausschüttung liquider Mittel)

4

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Ansatz 2021 = 416.600 €

-4.500 €

Im Gegensatz zum Vorjahr werden insbesondere im HHJahr 2021 niedrigere Erträge im Bereich der Verwaltungsgebühren (Standesamt und Meldewesen) mit rd. -4.500 € erwartet.

5

Privatrechtliche Leistungsentgelte
Ansatz 2021 = 3.900 €

+/- 0 €

Keine Veränderungen Ansatz wie im Vorjahr

6

Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ansatz 2021 = 610.900 €

-2.800 €

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen sinken 2021 planerisch um

 2.800 €.

Neben einigen kleineren Verschiebungen/Anpassungen im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (bspw. Anpassung gem. Erhöhung Personalkosten durch Tariferhöhung) ist hier der Wegfall der Erträge durch den WZV im Zuge der Rückübertragung der Abfallentsorgung von -1.800 €

Die für den Bereich Städtebauförderung im Stellenplan des Amtes ausgewiesenen Stellen anfallenden Personalkosten in Höhe von 121.700 € werden auch 2021 in voller Höhe gedeckt.

Die weiteren Änderungen sind von geringerer Bedeutung.

7

Sonstige Erträge
Ansatz 2021 = 115.000 €

+5.100 €

Durch die Neuberechnung der Pensionsrückstellung können hier höhere, jedoch nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellung generiert werden (+6.000 €).

 

Summe

+313.300

19

Finanzerträge
Ansatz 2021 = 100 €

-100 €

 

Anpassung auf die Erwarteten Zinserträge

 

Summe
Ansatz 2021 = 4.368.600 €

+313.200

 

b) Aufwendungen

Pos.

Bezeichnung

Änderung

10

Personalaufwendungen
Ansatz 2021 = 3.086.300 €

+153.900 €

Grundlage für die Ermittlung der Personalkosten bilden die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenplananteile.

Beschäftigte +97.900 €

Der Ansatz der laufenden Personalkosten für 2021 basiert auf einer Hochrechnung der Versorgungsausgleichskasse (VAK).
In der Hochrechnung wurde berücksichtigt, dass einzelne Beschäftigte in 2021 in eine höhere Erfahrungsstufe (Entgeltstufe) wechseln.
Die Tariferhöhung in 2021 in Höhe von 1,4% bzw. einem Mindestbetrag von
50 € wurden ebenfalls berücksichtigt.


Beamte +28.900 €

Der Ansatz der laufenden Personalkosten der Beamt*innen für 2021 basiert ebenfalls auf einer Hochrechnung der VAK.
Ein möglicherweise anstehender Wechsel in eine nächste höhere Erfahrungsstufe wurde von der VAK auch hier berücksichtigt.
Bei den Beamt*innen steht zum 01.01.2021 eine Besoldungserhöhung von 1,29 % an. Diese wurde in den HH-Ansatz entsprechend eingerechnet.
Neben den laufenden Gehaltszahlungen sind für Beamt*innen Versorgungsumlagen zu zahlen und in den HH-Plan einzustellen (+27.200 €).

Dieser im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus 2021 aus der Umstellung des Umlagesystems bei der VAK.
Um evtl. Mehrkosten durch die Umstellung zumindest vorübergehend abzufedern, plante die VAK für 2020 und 2021 eine teilweise Rückerstattung der gezahlten Beträge.
Die Rückerstattung für das Umlagejahr 2020 wäre dabei bis Ende März 2021 vorgesehen.
Eine tatsächliche Erstattung wurde seitens der VAK bis zur Haushaltserstellung 2021 nicht in Aussicht gestellt, sodass auf die Einplanung von evtl. Erstattungen verzichtet wurde.
 

r die verwaltungsinternen Arbeiten im Bereich der Städtebauförderung für Bornhöved und Trappenkamp wurden 2 weitere Stellen im Stellenplan 2019 des Amtes Bornhöved berücksichtigt. Die Stellen wurden in 2019 und 2020 bisher nicht besetzt, da ein entsprechender Bedarf noch nicht gegeben war. Da dieser sich aber weiterhin aus den geplanten Maßnahmen zur Städtebauförderung in 2021 ergeben könnte, wurden die Stellen entsprechend wieder eingeplant.
Hier werden Kosten in Höhe von 121.700 EUR geschätzt, welche jedoch planerisch zu 100 % erstattet werden.
 

Im Jahre 2021 ergeben sich einige personelle Veränderungen. Eine evtl. Doppelbesetzung auf einzelnen Stellen zwecks Einarbeitung der neuen Sachbearbeiter*innen wurde entsprechend einkalkuliert.
 

Bei den Rückstellungen wurden die sich aus der Abrechnung 2019/2020 angesetzten Werte berücksichtigt.
Da der Auflösungsbetrag (101.500 €) den Zuführungsbetrag (93.500 €) übersteigt, kann der Haushaltsausgleich hier zwar um 8.000 € verbessert werden, jedoch liegt die neu kalkulierte Zuführung zur Beihilferückstellung deutlich mit 22.500 € über dem Vorjahresansatz.
Es handelt sich hier (bei den Rückstellungen) um nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen, welche bei der Berechnung der Amtsumlage nicht berücksichtigt werden.
Die in Bezug auf die Amtsumlage errechneten Personalauszahlungen belaufen sich insgesamt (Arbeitnehmer*innen und Beamte*innen) auf 2.962.800 € (+104.600 € im Vergleich zum Vorjahresansatz).

12

Versorgungsaufwendungen
Ansatz 2021 = 0 €

+/- 0 €

Durch die Umstellung des Abrechnungssystems der VAK in 2020, werden hier keine Versorgungsaufwendungen mehr eingeplant.

Hierfür sind Zuführungsbeträge zur Versorgungsrücklage (Pos. 11) einzukalkulieren.

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz 2021 = 790.000 €

-56.900 €

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 59.000 € (-46.500 €) für folgende Maßnahmen:
Amtsgebäude (-51.500 €):
111020.5211000: 20.000 €r lfd. Unterhaltungsaufwand
111020.5221010: 12.000 €r Schimmelbeseitigung im Archiv
Obdachlosenunterkünfte (+5.000 €):
3154000.5211000: 20.000 €; Fassadenreinigung, Fenster- u. Türenreparaturen sowie lfd. Unterhaltungskosten

Mieten und Pachten 340.000 € (+11.700 €)
Amtsgebäude:
111020.5231000: 52.000 € (+1.700 €) für alle Gebäude
Asylbewerberunterkunft:
313000.5231000: 275.000 € (+10.000 €) Hilfe für Asylbewerber here Wohnungskosten

Miete Kopierer 11.600 € (+500 €)
111020.5231010: 11.600 € Follow Me Print zum Ferndrucken sowie Scan an dE-Akte

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 35.600 € (+2.000 €)
111020.5241000: 29.000 € (+2.000 €) Kostensteigerung berücksichtigt.

Aus- und Fortbildung 68.200 € (-7.800 €)
111020.5262000: 34.000 € (+16.300 €) für eine/n 3. Azubi ab 2021 sowie für 2021 ein II. Angestelltenlehrgang 

111028.5262011: 6.200 € (-5.600 €) neue Software in 2020

111030.5262020:15.000 € (-20.500 €) neue Software in 2020

111035.5262021: 8.000 € (+2.000 €) erhöhter Fortbildungsbedarf personelle Veränderungen

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 14.000 € (+3.000 )
122010.5271000: 17.000 € (+3.000 €); Anpassung an die Rg-ergebnisse der Vorjahre

Betriebsaufwendungen; sowie Geräte und Ausstattungen b. 150 EUR netto 10.400 € (-7.000 €)
Umzug in das Haus C und Umzug im Haus A abgeschlossen.
Aufwendungen für
Pauschalentgelt für die Indirekteinleiterüberwachung im Bereich der Abwasserbeseitigung angepasst.

EDV-Kosten Software 174.200 € (-29.900 €)
111020.5271020 -1.700 €; Preisanpassung AIDA und ALLRIS, Jurion, Support und Pflegekosten eAkte

111030.5271020 -14.000 €; Einführung neuer Software, Doppelkosten Altverfahren CIP und Neuverfahren H&H noch bis April 2021 +6.500 EUR

111060.5271020 -4.100 €; Speicherplatz für die Einführung der neuen Softwaresysteme bei Dataport (Parallelbetrieb) entfällt.

122010.5271020 +1.800 €; Wartung und Pflege neue Software (OA)

122020.5271020 -13.200 €; Wartung und Pflege neue Softwareprogramm, Doppelkosten für Parallelbetrieb entfällt (EMA)

122030.5271020 +1.300 €; Wartung und Pflege neue Software (StA)

EDV-Kosten Hardware 4.500 € (-3.000 €)
111060.5271021 4.500 € Wartung, Instandsetzung und Neubeschaffung von EDV-Zubehör

Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte / Kosten der Bezügekasse Dataport 52.000 € (+7.500 €)
Da die Kosten für Dienstleistungen an Dritte / der Bezügekasse in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, wird auch im nächsten Jahr mit einer Erhöhung dieser Kosten gerechnet, so dass der Ansatz anhand der letzten Jahre überschlägig angehoben wurde

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 16.200 € (+12.600 €)
Kosten für die Bundestagswahl 2021 (Erstattung über Pos. 6) sowie höhere Defizitabdeckung der Aktion Ferienpass (+2.600 €) aufgrund erhöhtem Angebot bei gleichzeitig gestiegenen Kosten

 

14

Bilanzielle Abschreibungen
Ansatz 2021 = 57.000 €

+15.200 €

Durch die fortschreitende Erfassung und Bewertung der Vermögensveränderungen steigt der Abschreibungsaufwand.
Bilanzielle Abschreibungen sind nicht zahlungsrelevant und werden somit bei der Berechnung der Amtsumlage folglich nicht berücksichtigt.

15

Transferaufwendungen
Ansatz 2021 = 8.800 EUR

+/- 0 €

Keine Veränderung zum Vorjahr

16

Sonstige Aufwendungen
Ansatz 2021 = 481.300 €

+11.200

Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 43.400 € (+ 4.800 €)

Mehrkosten Bundestagswahl 2021

Geschäftsaufwendungen allgemein 75.700 (+8.400 €)
Einsparung Kopierpapier und Verbrauchsmaterial (-600 €)
Erhöhung Kontoführungsgebühren (+3.000 €)
Auslagenerstattung Bundestagswahl (+6.000 €)

Geschäftsaufwendungen Personalrat 1.000 € (-1.300 €)
An Vorjahresergebnisse angepasst

Post- und Fernmeldegebühren 35.400 € (+100 €)
Mehrkosten wg Datenleitung

Öffentliche Bekanntmachungen 23.000 € (+3.000 €)
Kostensteigerung für öffentliche Bekanntmachungen (insbesondere Ausschreibungen)

Reisekosten 4.400 € (+800 €)
Aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre (außer 2020)

Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 140.000 € (+/- 0)
111000.5431070 = 10.000 €r Regionalentwicklung auf Wunsch des AV
111020.5431070 = 125.000 € (+25.000 €) 5.000 EUR für weitere Stellenbewertungen aufgrund personeller Veränderungen, 60.000 €r europaweite Ausschreibungen (Rü. mit 21-1), 60.000 €r Orga-Untersuchung (gem. Beschluss Amtsausschuss, Durchführung in 2021)
111030.5431070 = 5.000 €r die Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse (insbesondere Konzernabschluss)

Erstattungen von Aufwendungen von dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Gemeinden 13.200 € (+4.000 €)
Erstattung von Personalkosten an die Gemeinde Trappenkamp für die Reinigungsleistung Haus C sowie Vertretung der Reinigungskraft Haus A. Die Tariferhöhung ab 04/2021 wurde mit 1,4 % berücksichtigt. Eine eventuelle Krankheitsvertretung wurde vorsorglich für einen Monate mit eingeplant.

Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit sonstiger öffentl. Bereich 3.000 € (+1.500 €)
Verwaltungskosten für den Beihilfeaufwand der Versorgungsausgleichskasse, derzeitige mtl. Ausgabe € 245,-- multipliziert mit 12 Monaten ergibt gerundet einen Ansatz von € 3.000,--

Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 26.900 (-10.200 €)
Erstattung Personalkosten "Stabsstelle" Trappenkamp mit 70 %; Reduzierung der Arbeitszeit wurde berücksichtigt.

 

Summe

+123.400 €

20

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Ansatz 2021 = 7.000 €

-3.000 €

Zinsaufwendungen Kreditinstitute / keine volle Ausschöpfung des Kassenkredites eingeplant

 

Summe
Ansatz 2021 = 4.430.400 €

+120.400 €

 

Finanzplan

a) Einzahlungen (nur Investitionen und Finanzierung)

Pos.

Bezeichnung

Änderung

18

Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen
Ansatz 2021 = 54.500 €

+8.100 €

Zuweisung für Software EMA und Finanzen entfällt 2021 (2020 = 46.400 €)

Erhöhung der Amtsumlage für Investitionen auf insgesamt 54.500 € (ohne Ausschüttung in 2021 gegeber 0 € im Vorjahr durch Ausschüttung liquider Mittel)

 

Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Ansatz 2021 = 54.500 €

+8.100 €

 

b) Auszahlungen

Pos.

Bezeichnung

Änderung

29

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Ansatz 2021 = 54.500 €

-106.000 €

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 1.000 Euro 32.500 € (-98.000 €)

111020.7831000 3.000 € (-5.000 €) Alarmierung für die Telefonanlage Lizenzerweiterung + 1.000 EURr Anschaffung medizinisch notwendiges Mobiliar Anschaffung medizinisch notwendiges Mobiliar

111030.7831000 12.000 € (-50.400 €) Softwarelizenzen in 2020 beschafft. 12.000 €r die Einrichtung von Schnittstellen für die eAkte, VAK und der Gebührenkassen

111060.7831000 4.500 € (-34.700 €) Einführung eAkte weitestgehend in 2020 durchgeführt. 4.500 €r Systemerweiterung und Annotationsmodul

122020.7831000 13.000 € (-7.900 €) Softwarelizenzen in 2020 beschafft.
13.000 €r die Einrichtung von Schnittstellen und weiteren Programmmodulen

Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 150 Euro und unterhalb der Wertgrenze i.H.v. 1.000 Euro 22.000 € (-8.000 €)

111020.7832000 1.500 € (-500€) Beschaffung Mobiliar

111021.7832000 500 € Beschaffung Mobiliar

111028.7832000 2.000 € (+1.500 €) Höhenverstellbarer Schreibtisch, Mobiliar

111030.7832000 1.500 € (-6.500 €) Mobiliar (Umzug Haus C abgeschlossen)

111035.7832000 3.000 € (-1.500 €) Mobiliar, ggf. Neubeschaffung wg Neubesetzung (Umzug 2. OG Haus A abgeschlossen)

111060.7832000 11.500 € (-500 €) Austausch/Ersatzbeschaffung Monitore, Beschaffung mobile Geräte Homeoffice und digitaler Sitzungsdienst, Ersatzbeschaffung Drucker und Scanner

122010.7832000 500 € (+/- 0 €) Ausstattungsgegenstände Ordnungsamt

122030.7832000 700 € (+/- 0 €) Ausstattung Trauzimmer

315400.7832000 800 € (+/- 0 €) Ersatzbeschaffungen Einrichtung Wohnungslose

Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen 0 € (-35.000 €)
Klimasplittanlage Übertragung der Reste vorgesehen Auftrag wurde bereits erteilt.

31

Auszahlungen für Baumaßnahmen
Ansatz 2021 = 0 €

-35.000 €

Es sind keine Baumaßnahmen 2021 geplant.

 

Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ansatz 2021 = 54.500 €

-141.000 €

 

  1. glichkeiten zur Dämpfung des Anstiegs der Amtsumlage

a)      Kreditaufnahme

Unter der Voraussetzung des § 76 (3) Gemeindeordnung (analoge Anwendung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. § 18 (1) Amtsordnung), dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

Kredite dürfen gem. § 95g (1) Gemeindeordnung nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden.

Grundsätzlich wäre es folglich möglich, ein Darlehen für die Deckung der Investitionskosten, abzgl. der gewährten Förderung in Höhe von 54.500 € im Haushaltsjahr aufzunehmen und auf eine Deckung durch Umlage zu verzichten.

Hierbei ist jedoch die Rückzahlungsverpflichtung zu berücksichtigen, welche in den Folgejahren für Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen bei den einzelnen Gemeinden verursachen wird.

Neben der Umlage für den laufenden Betrieb und der Umlage für Investitionen, wäre eine weitere Umlage für Finanzierungstätigkeit mit aufzunehmen.

Gem. § 95g (2) Gemeindeordnung bedarf eine Kreditaufnahme für Investitionen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Um in das Genehmigungsverfahren aufgenommen zu werden, ist es gem. Haushaltserlass 2021 notwendig, alle Jahresabschlüsse bis 2019 vorlegen zu können.

Die Jahresabschlusserstellung des Amtes Bornhöved wurde bisher aufgrund der nicht vorhandenen Dringlichkeit (Umlagefinanzierter Haushalt) geschoben, sodass lediglich der Jahresabschluss 2013 vorgelegt werden könnte.
 

b)      Verwendung vorhandener liquider Mittel

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung des Umlagebetrages wäre die Ausschüttung liquider Mittel.
Die Amtsumlage wird nach den Planansätzen des Amtshaushaltes festgesetzt.

Eine Abrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses ist rechtlich nicht vorgesehen.

Entstehen in der Haushaltsausführung Einsparungen durch z.B. nicht durchgeführte Maßnahmen, verbessert dies entsprechend den Jahresabschluss und Liquidität wird angesammelt.

Im vergangenen Haushaltsjahr wurden einige geplante Maßnahmen nicht umgesetzt, aber planerisch berücksichtigt und damit auch in die Umlage eingerechnet.

Die Liquiditätsausschüttung 2020 bleibt hier unberücksichtigt.

-          Organisationsgutachten (in 2021 neu veranschlagt): 60.000 €

-          Personalauszahlungen (Einsparungen durch krankheitsbedingte Langzeitausfälle, spätere Neubesetzung als zur HH-Planung angenommen, in 2021 neu veranschlagt): 20.000 €

-          Meldesystem Telefonanlage (in 2021 neu veranschlagt): 3.000 €

-          Regionalentwicklung: 10.000 € (in 2020 neu veranschlagt)

 

Folglich kann auf eine Erhebung in Höhe von insgesamt 93.000 € verzichtet werden.


Bereits 2020 waren höhere Liquiditätsmittel in der Amtskasse verfügbar (planerisch rd. 688.000 €).

Hiervon wurden 400.000 € zur Reduzierung der Amtsumlage 2020 ausgeschüttet.

Da sich die Finanzlage in allen Gemeinde sehr positiv entwickelt, kann aus Sicht der Verwaltung auf einen höheren Finanzmittelbestand beim Amt verzichtet werden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann nach heutigem Stand auf eine Gesamtsumme von 300.000 verzichtet werden (93.000 € der bereits finanzierten Maßnahmen aus 2020 sowie 207.000 € der Restmittel (688.000 € - 400.000 € Ausschüttung 2020 = 288.000 € Restsumme).

 

Es bleibt wie im Vorjahr anzumerken, dass bei ungeplanten Mehraufwendungen im Rahmen der Haushaltsausführung 2021 durchaus damit gerechnet werden muss, das die Inanspruchnahme des Kassenkredites in nicht unerheblicher Höhe notwendig sein kann und/oder eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung mit einer Neuberechnung der Amtsumlage kurzfristig erlassen werden müsste.

 

Sollte sich der Amtsausschuss für eine Reduzierung des Umlagebetrages entscheiden wird empfohlen, die Umlage für Investitionen in Höhe von 54.500 € auf

0 € zu reduzieren und den verbleibenden Betrag (245.500 €) zur Umlagesenkung des lfd. Betriebes einzusetzen.

Die Entwicklung der Amtsumlage bei einer Liquiditätsausschüttung wäre demnach wie folgt:

 

Verzicht 300.000
Die Umlage Investitionen würde somit von 0,42 % auf 0 % betragen.

Die Umlage für den lfd. Betrieb würde von 24,41 % auf 22,51 % sinken.

Die Umlage insgesamt demnach von 24,83 % auf 22,51% .

 

 

Umlage

2017

2018

2019

2020 mit Ausschüttung

2021 mit Ausschüttung

Änderung zum Vorjahr

Lfd. Betrieb

2.271.600

2.377.400

2.497.800

2.855.000
(22,39%)

2.911.700
(22,51%)

+ 56.700

Investitionen

37.800

63.300

127.400

0
(0%)

0
(0%)

+/- 0

Summe

2.309.400

2.440.700

2.625.200

2.855.000
(22,39%)

2.911.700
(22,51%)

+ 56.700

 

Bei voller Umlageerhebung weist der Finanzplan des Amtes ein Saldo von 0 EUR aus.

Bei einer Reduzierung des Umlagesatzes und Liquiditätsverzicht wird dieser entsprechend des Reduzierungsbetrages (300.000 €) negativ ausfallen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe ausführliche Darstellung unter der Sachverhaltsdarstellung

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 in der vorgelegten Form, einschließtlich der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

  1. Haushaltssatzung 2021 (ohne Ausschüttung)
  2. Berechnung Amtsumlage (ohne Ausschüttung)
  3. EP 2021 (ohne Ausschüttung)
  4. FP 2021 (ohne Ausschüttung)
  5. Stellenplan 2021 (ohne Namen)
  6. Berechnung Amtsumlage (mit Ausschüttung)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 902.51 HH21 Satzung ohne Ausschüttung (19 KB)      
Anlage 2 2 01 Berechnung Amtsumlage 2021 ohne Ausschüttung (197 KB)      
Anlage 3 3 01 EP 2021 ohne Ausschüttung (246 KB)      
Anlage 4 4 01 FP 2021 ohne Ausschüttung (277 KB)      
Anlage 5 5 Stellenplan Amt 2021 ohne Name (62 KB)      
Anlage 6 6 01 Berechnung Amtsumlage 2021 mit Ausschüttung (247 KB)      
Stammbaum:
VO/2020/324/01Amt   Vorbereitung Haushalt 2021   20 Finanzen   Vorlage
VO/2020/324/01Amt-1   Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021   20 Finanzen   Vorlage