Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/304/09SV  

Betreff: Aufgabenübertragung zur Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten zum Schuljahr 2021/2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra Niels
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Niels, Petra
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Vom Kreis Segeberg ist beabsichtigt, dass der Schulverband Sventana Bornhöved als Schulträger die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 per Vertrag unbefristet auf den Kreis Segeberg überträgt.

 

Zur Zeit gilt, dass der Schulverband Sventana Bornhöved als Schulträger im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Schülerbeförderung allen Schüler*innen, die Schulen in seiner Trägerschaft besuchen, entsprechende Schülerkarten zum Besuch der gewählten Schule zur Verfügung stellt. (gemäß § 114 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der gültigen Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung vom 03.03.2011 in der geänderten Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 07.03.2013).

Zukünftig überträgt der Schulverband Sventana Bornhöved als Schulträger die Aufgabe der Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten (Listenschülerverfahren) zum Schuljahr 2021/2022 per Vertrag unbefristet auf den Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg ist grundsätzlich berechtigt, die Aufgabe zwecks zentraler Bearbeitung an Dritte zu übertragen.

Die einmaligen und die laufenden Kosten für das Antragsverfahren, sowie die Kosten für die Fahrkarten gemäß Satzung trägt der Kreis Segeberg.

Unabhängig davon hat der Schulverband die Kosten für die Fahrkarten zu tragen, die der Schulverband Schüler*innen als freiwillige Leistung (kein Anspruch gemäß Satzung) zur Verfügung stellt.

Der Schulträger, die Schulen, der Kreis Segeberg und ggfs. Dritte bleiben gemäß Vertrag in der Verpflichtung, sich auch weiterhin bezüglich des Antragsverfahrens abzustimmen und notwendige Daten auszutauschen. Die Ausgabe der Schülerfahrkarten (E-Tickets) an die Schüler*innen erfolgt durch die Schulträger/den Schulen.

Die endgültigen Regelungen werden über den konkreten Vertrag abgeschlossen.

 

Gegenstand des Beschlusses sollte vorerst die Aufgabenübertragung sein.

 

Der Vertrag in seiner Endfassung ist gesondert zu beschließen, sobald dieser von Seiten des Kreises vorliegt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Schulverband Sventana Bornhöved als Schulträger beschließt die grundsätzlich Aufgabenübertragung zur Bearbeitung des Antragsverfahrens für die Schülerfahrkarten zum Schuljahr 2021/2022 auf den Kreis Segeberg

 

 

 

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Anlage/n:

Vertragsentwurf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenübertragung_Schulträger_Kreise - Entwurf (97 KB)