Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/288/10GV  

Betreff: Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" - Programmjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim AndresenAktenzeichen:20
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
22.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohl-stand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunfts-fähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.

 

Mit dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 hat der Bund beschlossen, bereits im Jahr 2020 im engen Kontext der Städtebauförderung

zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Bewilligungsvolumen des Investitionspakts für Schleswig-Holstein beträgt für das Programmjahr 2020 rd. 6,107 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln.

 

Um die wichtigen Impulse zeitnah setzen zu können, erfolgt einmalig eine gegenüber der Städtebauförderung verkürzte dreijährige Programmlaufzeit sowie eine er-höhte Finanzierungsbeteiligung des Bundes (75 %) unter Beteiligung des Landes (15 %).

Zudem plant der Bund, den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in den kommenden Haushaltsjahren bis 2024 fortzuführen. Ab 2021 ist mit dem üblichen Durchführungszeitraum von bis zu fünf Jahren zu rechnen.

 

Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 90 % der nicht durch Einnahmen gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfängerin ist die Gemeinde. Sie kann die Zuwendung einschließlich des pflichtigen gemeindlichen Eigenanteils unter Einhaltung der Förderbedingungen auch an Dritte weitergeben.

Dieser Projektaufruf dient der Auswahl der Maßnahmen für das Programmjahr 2020.

Die für die Durchführung des Förderprogramms Investitionspakt zur Förderung von Sport-stätten maßgebende Verwaltungsvereinbarung 2020 ist noch nicht

abgeschlossen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die gemeinsame Förderung durchgeführt wird. Dieser Projektaufruf erfolgt daher vorbehaltlich des Abschlusses der betreffenden Verwaltungsvereinbarung.

 

Der Bau der Dreifeldsporthalle liegt auch, wie gefordert, im Gebiet der Städtebauförderung (siehe auch Punkt B 2.2.5 Kosten- und Finanzierungskonzept Städtebauförderung .

 

Es wurde vorsorglich ein Antrag bis zur Einreichungsfrist 15.10.2020, vorbehaltlich des Beschlusses der Gemeindevertretung, gestellt. Der Beschluss kann laut Projektaufruf bis zum 31.10.2020 nachgeholt werden,

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten der Maßnahme (Stand 2018: 4,492 Mio. EUR)

Förderung bei Projektauswahl 90 % =4.042.800,00 EUR

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Anmeldung des Projekts Neubau einer Dreifeldsporthalle zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ – Programmjahr 2020

 

 

 

 

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Anlage/n:

-Projektaufruf SHGT

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektaufruf IPakt Sport 2020 (200 KB)