Vorlage - VO/2020/259/02GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 17.09.2020 einen Grundsatzbeschluss darüber gefasst, eine Kindertagesstätte für ca. 100 Kinder mit Erweiterungsmöglichkeit für 50 Plätze zu errichten und zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen.
Die Maßnahme soll nach Möglichkeit noch vor der Umsetzung der Maßnahmen gem. Städtebauförderprogramm erfolgen. Zwar wurde die Angelegenheit zur weiteren Beratung auf den Bauausschuss verwiesen, jedoch sollte die Kostenschätzung bis zum Sitzungstermin erstellt und die Finanzmittel bei der Haushaltsplanung für 2021 berücksichtigt werden.
Mit den vorliegenden Informationen kann zunächst eine grobe Kostenschätzung erstellt werden. Für die Kostenschätzung ist von folgenden Voraussetzungen auszugehen:
- Bauweise Massiv nach ENEV
- Barrierefrei
- Ausgangsgröße für 120 Kinder dementsprechend bei 15 -20 Kinder je Gruppe ergibt mindestens 7 Gruppenräume a 45m² zzgl. gewählt: 7 plus 1 Raum Krippenkinder
- Nassräume je Gruppe entsprechend Hygienekonzept je 25m²
- Ein Bewegungsraum ca. 120m²
- Ein Snoozle / Schlafraum ca. 45m²
- Ein Büro Leitung ca. 20m²
- WC Personal ca. 12 m²
- WC Besucher ca. 6m²
- 1 Besprechungsraum ca. 30 m²
- Küche ca. 35m²
- Speisesaal ca. 120m²
- Flur und Nebenräume ca.120m².
Diese o. g. Punkte ergeben einen Flächenbedarf von gerundet 1.000m² als Grundlage für die Kostenschätzung. Baukosten je m² können bei Kindergärten mit ca. 1.800 €/m² angesetzt werden (s. Anlage – Kostenberechnung gem. DIN 276).
Für die Honorarermittlung kann demnach von 1.800.000 Euro ausgegangen werden.
Die Honorare wurden wie folgt ermittelt:
Ing. Honorar Architekt (Planungsleistungen und Überwachung der Umsetzung):
Anrechenbare Kosten: 1.800.000,00 € Honorarzone: III Honorarsatz: Mindestsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 194.829,20 € Zwischensumme: 194.829,20 € Nebenkosten: 3 % 5.844,88 € Netto Honorar: 200.674,08 € 19% MwSt 38.128,08 €
Brutto Honorar: 238.802,16 €.
Ing. Honorar Tragwerksplanung:
Anrechenbare Kosten: 1.000.000,00 € Honorarzone: III Honorarsatz: Mindestsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 76.984,00 € Zwischensumme: 76.984,00 € Nebenkosten: 3 % 2.309,52 € Netto Honorar: 79.293,52 € 19% MwSt 15.065,77 €
Brutto Honorar: 94.359,29 €.
Ing. Honorar Technische Gebäudeausrüstung (Haustechnik)
Anrechenbare Kosten: 800.000,00 € Honorarzone: III Honorarsatz: Mindestsatz
Erbrachte Leistungen: 100% = 163.758,40 € Zwischensumme: 163.758,40 € Nebenkosten:
3 % 4.912,75 € Netto Honorar: 168.671,15 € 19% MwSt 32.047,52 €
Brutto Honorar: 200.718,67 €.
Sonstige Honorare:
Bodengutachten, Vermessung und Sicherheitskoordinierung. Diese werden auf insgesamt 25.000 € geschätzt.
Für die Haushaltsplanung bedeutet dies eine Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erst einmal in Höhe von 300.000 € des Ingenieurhonorars, anteilig für 2021 und weitere Finanzmittel in Höhe von 2.300.000 € entsprechend der Kostenschätzung.
Eine genauere Kostenberechnung kann erst nach Erarbeitung einer mit der Gemeinde abgestimmten Entwurfsplanung bzw. den Bauausführungsplänen erstellt werden. Die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung ist durch den zu beauftragenden Ingenieur zu geg. Zeit zu erbringen.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsumme der Honorare ist das Ausschreibungsverfahren der Ingenieure/Architekten europaweit durchzuführen bzw. im Wettbewerb zu vergeben.
Die Kosten des Ausschreibungsverfahrens trägt in diesem Fall das Amt Bornhöved, da es sich um eine Verwaltungsleistung handelt.
Der Kostenträger für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse von Architekten-/Ingenieurleistungen ist die Gemeinde Bornhöved. Erfahrungsgemäß betragen die Kosten für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen in diesem Umfang ca. 2.500 € - 3.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird empfohlen, für den Neubau der Kindertagesstätte Finanzmittel in Höhe von 2.730.000 € einschließlich einer Sicherheit von 5 % für unvorhergesehene Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss zur Errichtung einer Kindertagesstätte. Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Mit der Planung und Durchführung der Maßnahme sollen Ingenieure und Architekten beauftragt werden. Das Ausschreibungsverfahren für die Ingenieur- und Architektenleistungen ist nach Sicherstellung der Finanzierung in 2021 zu beginnen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermittelmöglichkeiten zu prüfen.
Anlage/n:
Kostenschätzung gem. DIN 276
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenermittlung gem. DIN 276 (70 KB) |