Vorlage - VO/2020/241/10GV
|
|
Sachverhalt:
Aufgrund kommunalpolitischer Vorgaben der Stadtvertretung Wahlstedt haben die Stadtwerke Wahlstedt GmbH & Co KG zum Ende der Saison 2020 die Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken Trappenkamp bezüglich der Personalstellung für das Waldschwimmbad beendet.
Die Gemeindewerke schlagen daher vor, zur Saison 2021 eigene Kräfte einzustellen, ein Konzeptentwurf liegt vor.
Damit schon in diesem Jahr Stellen ausgeschrieben werden können, ist die Verabschiedung eines 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 in Form einer Änderung des Stellenplanes notwendig.
Es besteht Dringlichkeit, eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erst bei der nächsten Sitzung am 22.10. käme sehr spät.
Finanzielle Auswirkungen:
Da 2020 keine Stellenbesetzung vorgenommen wird, gibt es in diesem Jahr noch keine finanziellen Auswirkungen.
Ab 2021 werden sich die Personalkosten entsprechend erhöhen, gleichzeitig entfallen die Kosten an die Stadtwerke Wahlstedt. Insgesamt ist davon ausgehen, dass die Kosten sich erhöhen. Entsprechende Mehrausgaben der Gemeindewerke müssten von der Gemeinde getragen werden.
Beschlussvorschlag:
(Der Werkausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:)
- Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Trappenkamp mit folgendem Inhalt:
Der Stellenplan im Wirtschaftsplan wird um folgende Stellen ergänzt:
Bezeichnung: Stellenumfang Eingruppierung
a) Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
(stv. Betriebsleiter) 1,0 TVV 6
b) Fachangestellte/r für Bäderbetriebe 0,5 TVV 5
c) Rettungsschwimmer/in 0,05 TVV 4
d) Rettungsschwimmer/in 0,05 TVV 4
- Nach der Amtlichen Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum Wirtschaftsplan werden die Stellen a) und b unverzüglich öffentlich ausgeschrieben. Es soll zügig über die Stellenbesetzung entschieden werden. Tätigkeitsbeginn ist jeweils jedoch erst 2021.
Hinweis zu den Änderungen von heute:
Der kommunale Arbeitgeberverband hat mir (leider erst heute) hinsichtlich meiner Anfrage zur Eingruppierung für die Badangestellten geantwortet.
Danach ist die Eingruppierung für Fachangestellte für Bäderbetriebe: 5,
Ausnahme: Schichtführer bzw. stellvertretende Badbetriebsleiter: 6.
Da die/der Fachangestellte/r mit Ganztagsstelle die Funktion
als stellvertretender Badbetriebsleiter wahrnehmen soll, ist die
Eingruppierung in die 6 bei dieser Stelle angebracht.
Rettungsschwimmer sind einzugruppieren in die 4.
Ich bitte die Vorlage mit diesen Veränderungen zu beschließen
Anlage/n: