Vorlage - VO/2020/229/02GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 1 b der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss u.a. zuständig für … „die Beratung und Entscheidung über Stundung, Niederschlagung, Erlass gemeindlicher Forderungen im Rahmen der Satzung“.
Eine solche Satzung besteht derzeit jedoch tatsächlich nicht. Abgesehen hiervon soll die Hauptsatzung überarbeitet werden, so dass auch dieses zum Anlass genommen wird, oben erwähnte Satzung zu erarbeiten.
In der Hauptsatzung sind bisher und ist auch zukünftig geplant, lediglich die Entscheidungsbefugnisse (Wertgrenzen) des Bürgermeisters zu regeln. Weitergehende Regelungen und ggf. Zuständigkeiten des Finanzausschusses oder, sofern aufgrund der originär zuständigen Aufgaben der Gemeindevertretung überhaupt notwendig, sind bislang jedoch nicht geregelt. Dieses soll durch die neu erlassene Satzung nun entsprechend klargestellt werden.
Der Vorlage ist ein entsprechender Entwurf einer Satzung angefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Anhang angefügte Satzung, ggf. mit folgenden Änderungen…
Anlage/n:
-Entwurf der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Bornhöved
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung der Gemeinde Bornhöved über Stundung ...ENTWURF 3 (171 KB) |