Vorlage - VO/2020/212/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2018 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Mit einem weiteren Beschluss vom 27.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Plangeltungsbereich erweitert und damit die Gewerbeflächen südlich der Arndtstraße sowie die Flächen im westlichen Bereich der Danziger Straße in die Planung einbezogen.
Mit der Planung soll die gewachsene Gemengelage durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen städtebaulich neu geordnet (Berüchsichtigung des Trennungsgrundsatzes des § 50 BImSchG) sowie bisher unbebaute Flächen aktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Bauweise und Baugrenzen sollen an die vorhandene und teilweise geplante Bebauung angepasst werden.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 regelt die Nutzung von Grundstücken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Gemeinde Trappenkamp. Sie wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, weil die Voraussetzungen dafür vorliegen (siehe Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB). Eine Umweltprüfung entfällt dadurch.
Das mit der Planung beauftragte Büro Möller-Plan hat einen Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 erarbeitet. Die Unterlagen, bestehend aus
- Planzeichnung einschl. Text Teil B
- Begründung
- Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB als Anlage zur Begründung
- Schalltechnische Untersuchung einschl. Nachtrag
- Fachbeitrag zum Artenschutz
sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Sitzung des Bauausschusses durch das Büro Möller-Plan ausführlich erläutert.
Zur Durchführung des weiteren Verfahrens ist es erforderlich, dass der Bauausschuss einen Beschluss über die Durchführung des beschleunigten Verfahrens fasst und die Entwurfsunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange frei gibt.
Nach der Hauptsatzung trifft der Bauausschuss die verfahrensleitenden Beschlüsse. Somit ist die Zuständigkeit des Ausschusses für die Freigabe der Entwurfsunterlagen gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
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Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet südlich der Arndtstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich und östlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße 15 – 35, und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
2. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für Gebiet südlich der Arndtstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich und östlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße 15 – 35 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass
- der Plangeltungsbereich aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 27.05.2020 geändert wurde. Es ist ein aktueller Lageplan der Bekanntmachung beizufügen.
- die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und eine Umweltprüfung nicht durchgeführt wird.
Anlage/n:
Siehe Auflistung im Sachverhalt