Vorlage - VO/2020/204/02GV
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Sachverhalt:
Die Kriterien für die Errichtung einer Spielstraße (Zeichen 325.1 gekennzeichnete Straßen oder Bereiche) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt:
Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichnete Straße und Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 (Kennzeichnung von Parkflächen) gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
Das Bauamt empfiehlt für den Schwedenring
- einen niveaugleichen Ausbau für die ganze Straßenbreite,
- sowie die Gestaltung von beruhigenden Maßnahmen wie Begleitgrün, die den Eindruck vermitteln, dass hier die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Verkehr eine untergeordnete Rolle erhält.
Die Prüfung für die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes ist noch nicht abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das notwendige Bauprogramm sowie den Straßenumbau im ersten Teilabschnitt
(ca. 50m) werden Kosten in Höhe von ca. 50.000€ veranschlagt. Diese sind von den Anwohnern der Straße zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag erfolgt ggfls. in der Sitzung
Anlage/n: