Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/178/05GV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Schmalensee für das Gebiet östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee
hier: a) Umstellung des Verfahrens in eine Angebotsplanung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/05/621.41_7
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
13.08.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

II.   Umstellung des Verfahrens in eine Angebotsplanung:

 

Die Gemeindevertretung Schmalensee hat in ihrer Sitzung am 09.10.2019 beschlossen, für den Bereich östlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 aufzustellen. Mit dieser Planung soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche planungsrechtlich für die Umsiedlung des Betriebes „Hippe GmbH Zimmerei & Hochbau“ vorbereitet und gesichert werden. Antragstellerin der Planung und zugleich auch Eigentümerin des Grundstücks ist Frau Ute Mühlenberg.
 

Zwingende Voraussetzung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist u.a der Abschluss eines sog. Durchführungsvertrages gem. § 12 Abs. 1 BauGB. Mit der Erarbeitung dieses Vertrages wurde Frau Prof. Leppin beauftragt. Im Zuge der Abstimmung des Vertragsentwurfs mit den Beteiligten zeigte sich, dass die Interessenlage der Vertragspartner aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht in allen Punkten zur Zufriedenheit berücksichtigt werden kann. Bei einem Durchführungsvertrag muss der Vorhabenträger in der Regel auch Eigentümer der Flächen sein. Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben. Ein weiteres rechtliches Hindernis ist die zeitliche Vorgabe, die im Durchführungsvertrag zu treffen ist. Diesbezüglich haben weder die Bauherrin noch die Gemeinde Interesse daran, in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit einzugreifen.

 

Nach alledem zeigt sich nun, dass mit einem „normalen“ Bebauungsplan ohne Vorhabenbezug, einem sog. Angebots-Bebauungsplan, der Interessenlage der Beteiligten besser Rechnung getragen wird.

 

 

 

II. Zu den Verfahrensschritten: 

 

Die Gemeindevertretung hat am 27.04.2020 den Vorentwurf der Planung genehmigt. Aufgrund dieser Vorentwurfsunterlagen wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die Planung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert (§§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB). Die in diesem Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen bitte ich der beigefügten Abwägungstabelle* zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist zu Beginn der heutigen Sitzung vorgesehen.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt wird über die weitere Berücksichtigung der Stellungnahmen entschieden und ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt* und werden zur Sitzung als Anlage beigefügt und in der Sitzung der Gemeindevertretung auch noch einmal von einer Mitarbeiterin des Fachdienstes Kreisplanung erläutert.

 

Nach Genehmigung der Entwurfsunterlagen durch die Gemeindevertretung werden diese für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung ausgelegt und in das Internet eingestellt. Die Träger öffentlicher Belange werden über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für das Bauleitplanverfahren entstehen der Gemeinde nicht. Die Vorhabenträgerin hat die Übernahme der Kosten für die erforderliche Bauleitplanung durch vertragliche Vereinbarung zugesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem vorliegenden Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft.

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Hinweis: Sollten sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zu Beginn der Sitzung durchgeführt wird, noch Anregungen / Stellungnahmen ergeben, müssten diese an dieser Stelle gesondert genannt und auch eine Abwägung durchgeführt werden.

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Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Entgegen der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 09.10.2019 wird der Bebauungsplan Nr. 7 ohne Vorhabenbezug als sog. Angebots-Bebauungsplan aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7r den Bereich stlich Dorfstraße, westlich Grasweg, Hauskoppeln, Teilfläche Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Schmalensee" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt /mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-08-12 Schmalensee_B-7_Abwägung 4.1 (733 KB)      
Anlage 2 2 Schmalensee Vorhaben B-7_Enwurf_2020-08-13 (14696 KB)      
Anlage 3 3 2020-08-11, Schmalensee_B-7_Entwurf Text 4.2, 3.2 (119 KB)      
Anlage 4 4 2020-08-13, Schmalensee_B-7_Entwurf Begründung 4.2, 3.2 (3113 KB)