Vorlage - VO/2020/154/10GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde plant, auf dem Klärwerksgelände eine Solare Trocknungsanlage zu errichten.
Herr Dipl.-Ing. Steffen vom Ing.-Büro B-H-G hatte Anfang 2019 die Unterlagen für einen Bauvorbescheid beim Kreis Segeberg eingereicht. Im Vorbescheid vom 29.05.2019 sah der Kreis noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Beeinträchtigung von Fauna und Flora bzw. des Waldes durch die geplante Anlage.
Nach einigen Schwierigkeiten konnten dann zwei Gutachten in Auftrag gegeben werden:
- Das „Gutachten zu Ammoniakimmissionen sowie zur Stickstoffdeposition“ hat der TÜV Nord Umweltschutz, Hamburg, am 25.10.2019 fertiggestellt.
- Der „Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG“ wurde vom Büro ALSE GmbH Landschaftsarchitektur, Selent, am 10.02.2020 vorgelegt.
Anschließend sollten diese Gutachten im Vorwege dem Kreis zur Prüfung vorgelegt werden. Aufgrund der Corona-Pandamie standen dann zunächst andere Themen im Fokus. Am 30.04. habe ich versucht, die für den Vorbescheid zuständige Sachbearbeiterin beim Kreis, Frau van Rüschen-Hellmer, zu erreichen. Mir wurde mitgeteilt, dass diese nicht mehr beim Kreis tätig ist.
Weiterhin erfuhr ich, dass die für die Bearbeitung von Vorbescheiden zuständige Stelle beim Kreis generell nicht für endgültige Bauanträge zuständig ist. (Dies halte ich übrigens für extrem sachfremd…)
Um weiteren Zeitverzug zu verhindern, setzte ich mich am 30.04. telefonisch mit Herrn Dipl.-Ing. Steffen in Verbindung und beauftragte ihn mit der unverzüglichen Ausarbeitung des endgültigen Bauantrags.
Ende Mai teilte er mir auf meine Nachfrage mit, dass der Bauantrag voraussichtlich bis Mitte Juni eingereicht wird.