Vorlage - VO/2020/147/10GV
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Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.Über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen entscheidet bis zu einem Wert von 10.000,00 EUR nach § 3 Abs. 2 Nr. der Hauptsatzung der Bürgermeister (darüber hinaus die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber über Spenden, Schenkungen und ähnlichn Zuwendungen, die über 50,00 EUR hinausgehen, ein jährlicher Bericht zu erstellen.
Aufgrund vorstehender Rechtslage werden nachfolgend die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke für das Jahr 2019 aufgeführt:
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Wankendorfer Bau-genossenschaft eG | Geldzuwendung | 250,00 | Förderung des Feuerschutzes |
Harald Krille | Geldzuwendung | 837,50 | Förderung des Feuerschutzes |
Famila Warenhaus | Geldzuwendung | 300,00 | Förderung des Feuerschutzes |
Förderverein des Round Table, Bad SE | Geldzuwendung | 1.500,00 | Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung |
Gemeindewerke Trappenkamp | Sachzuwendung | 1.400,00 | Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung |
Gemeindewerke Trappenkamp | Sachzuwendung | 620,00 | Jugendfeuerwehr Trappenkamp |
LG Trappenkamp e. V. | Geldzuwendung | 219,78 | Förderung des Sports |
Summe | 5.127,28 |
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Finanzielle Auswirkungen:
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Beschlussvorschlag:
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Anlage/n:
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