Vorlage - VO/2020/143/03GV
|
|
Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR der Bürgermeister (darüber hinaus die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 EUR hinausgehen, ein Bericht zu erstellen.
Aufgrund vorstehender Rechtslage werden deshalb nachfolgend die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke für das Jahr 2019 aufgeführt:
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Jürgen Kaack
| Geldzuwendung | 2.000,00 | Förderung von Kunst und Kultur |
Dr. Volker Henschel | Geldzuwendung | 900,00 | Förderung der Jugend- und Altenhilfe |
Dr. Volker Henschel | Geldzuwendung | 900,00 | Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
Summe | 3.800,00 |
|
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Beschlussvorschlag:
-/-
Anlage/n:
-/-