Vorlage - VO/2020/139/02GV
|
|
Sachverhalt:
I.
Die Gemeindevertretung hat am 26.09.2019 die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an der Straße „Imkersruh“ im Rahmen in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den Gemeinden Gönnebek und Rendswühren beschlossen. Durch einen ergänzenden Beschluss vom 12.12.2019 hat die Gemeindevertretung festgelegt, dass die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 durchgeführt werden sollen.
II.
Die Gemeinde Gönnebek hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie auf ihrem Teilstück der Straße keine Unterhaltungsmaßnahmen durchführen will und sich deswegen auch nicht an der Gemeinschaftsmaßnahme beteiligt.
Die Gemeinde Rendswühren hat auf Nachfrage bestätigt, dass sie weiterhin an einer Durchführung der Maßnahme interessiert ist.
Somit umfasst die geplante Unterhaltungsmaßnahme nur noch den Teilbereich der Straße, der in der Straßenbaulast der Gemeinden Bornhöved und Rendswühren steht.
Der Verlauf des zu sanierenden Teilstücks ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt. Das auf die Gemeinde Bornhöved entfallende Teilstück umfasst eine Länge von ca. 170 m und ist in dem nachfolgenden Lageplan farblich rot dargestellt. Das Teilstück der Gemeinde Rendswühren ist farblich gelb dargestellt und umfasst eine Länge von ca. 120 m.
Im Zuge der Unterhaltungsmaßnahmen sollte auch der parallel zur Straße Imkersruh verlaufende gemeindeeigene Weg zu den Wurthen saniert werden, im Lageplan rot schraffiert dargestellt.
III.
Da sich durch Absage der Gemeinde Gönnebek ein neuer Sachverhalt ergibt und die Gemeinde auch einen geänderten Zeitablauf wünscht, sollte die Angelegenheit unter Angabe der Kosten noch einmal zur Beratung gestellt werden.
Der Ausbauzustand der Straße Imkersruh weist in dem Teilstück der Gemeinde Bornhöved eine Reihe von Aufbrüchen auf. Zur Herstellung der Verkehrssicherung wird empfohlen, die Sanierung in einem Vollausbau durchzuführen.
In dem Teilstück der Gemeinde Rendswühren ist eine Deckensanierung ausreichend.
Ein Leistungsverzeichnis über die durchzuführenden Arbeiten ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
IV.
Für die Unterhaltungsmaßnahmen in dem Weg zu den Wurthen (im Lageplan rot schraffierte Fläche) wird eine Schlaglochsanierung im Mini-Mix-Verfahren (Einbau DSK Mischgut) vorgeschlagen. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf rd. 16.500,00 EUR geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Imkersruh - Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Bornhöved und Rendswühren
Die Kosten für den Vollausbau des Teilstücks der Gemeinde Bornhöved und der Deckensanierung im Teilstück der Gemeinde Rendswühren werden auf 56.000,00 EUR geschätzt.
Eine Kostenteilung ausschließlich nach Flächenanteilen der Gemeinden ist problematisch, da durch den Vollausbau im Bereich der Teilstrecke 0,00 – 170 (Gemeinde Bornhöved) ein höherer Aufwand entstehen wird.
Unter Berücksichtigung der Teilleistungen, die sich daher für die jeweiligen Gemeinden ergeben, entfällt
auf die Gemeinde Bornhöved ein Kostenanteil von 45.000,00 EUR und
auf die Gemeinde Rendswühren ein Kostenanteil von 11.000,00 EUR.
der geschätzten Kosten.
Eine Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Rendswühren ist noch zu schließen.
b.) Schlaglochsanierung Weg zu den Wurthen
Für die Schlaglochsanierung der Straßen zu den Wurthen im Mini-Mix-Verfahren ist mit Kosten in Höhe von rd. 16.500,00 EUR zu rechnen.
Die erforderlichen Finanzmittel für a) die Gemeinschaftsmaßnahme in Höhe von 45.000,00 EUR und für b) die Schlaglochsanierung in Höhe von rd. 16.500,00 EUR stehen bei dem Produktsachkonto 5400.5211000 in ausreichender Höhe zur Verfügung, wenn die Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2020 durchgeführt werden sollen.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Straße Imkersruh nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Maßnahme soll (möglichst) als Gemeinschaftsmaßnahme gemeinsam mit der Gemeinde Rendswühren durchgeführt werden. Mit der Gemeinde Rendswühren ist eine Vereinbarung zur Kostenübernahme zu schließen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt.
- Die Gemeindevertretung beschließt, eine Ausbesserung des Weges zu den Wurthen durch eine Schlaglochsanierung im Mini-Mix-Verfahren durchzuführen.
- Die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 26.09.2019 und 12.12.2019 werden aufgehoben.
Anlage/n:
Leistungsverzeichnis