Vorlage - VO/2020/132/02GV
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Sachverhalt:
Am 31.03.2020 ging in der Amtsverwaltung ein schriftlicher „Antrag auf Abschaffung der Straßenbaugebühren hinsichtlich der veränderten Lebenslagen unter Corona“ ein.
Der Antrag ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Rechtlich ist der Antrag nach § 16f Gemeindeordnung als Einwohnerantrag zu bewerten. Er erfüllt zunächst die allgemeinen formellen Voraussetzungen der Vorschrift.
Allerdings setzt § 16f Abs.2 GO voraus, dass der Antrag (vor Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung) von mindestens 5% der Einwohner/innen aus Bornhöved unterzeichnet sein muss. Dieses ist hier nicht der Fall.
Unterschriften können aber solange nachgereicht werden, bis die Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Antrages entschieden hat. Es handelt sich hierbei um eine nach § 28 Abs.1 GO vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung, die also nicht auf den Bürgermeister oder einen Ausschuss übertragen werden kann.
Da die Sammlung und Nachreichung der Unterschriften in der aktuellen Corona-Situation für die Antragstellerin nur sehr schwer möglich ist, hat der Bürgermeister mit Schreiben vom 08.05.2020 der Antragsstellerin eine Verschiebung der Entscheidung über den Antrag angeboten.
Das Schreiben ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Diese Vorlage dient zunächst nur als Information der Gemeindevertretung und ggf. einer Verständigung über das weitere Vorgehen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Antrag und die Sachverhaltsdarstellung werden zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
- Antrag von Frau Gaspar vom 29.03.2020 (Posteingang: 31.03.2020)
- Schreiben BGM Wundram an Frau Gaspar vom 08.05.2020
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