Vorlage - VO/2020/125/07GV
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Sachverhalt:
Die Windpark Betriebsgesellschaft 8. Heeck UG (haftungsbeschränkt) plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit insgesamt zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von max. 200 m ab Geländeoberfläche auf einer Fläche südlich der Damsdorfer Straße im Außenbereich der Gemeinde Schmalensee.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gem. § 35 (1) Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB), da dieses der Nutzung der Windenergie dient.
Windenergieanlagen sind seit der Gesetzesnovelle 1998 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert zulässig, stehen aber unter dem Planungsvorbehalt des § 35 (3) BauGB. Dieser wird zur Steuerung ihrer räumlichen Verteilung in Schleswig-Holstein über die Festlegungen im Landesentwicklungsplan und die Ausweisung konkreter Windenergie-Eignungsgebiete in den Regionalplänen wahrgenommen.
Zunächst ist die Gemeinde Tarbek als Nachbargemeinde vom LLUR als Baugenehmigungsbehörde nicht über das Vorhaben informiert worden, da nach Mittteilung des LLUR, die Information der Nachbargemeinden in vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Nachfrage wurde jedoch mitgeteilt, dass die in der Amtsverwaltung vorliegenden Antragsunterlagen der Gemeinde Tarbek zur Kenntnis weitergegeben werden können.
Die Antragsunterlagen sind den Gemeindevertretern über den Bürgermeister im Vorwege durch einen Link zur Verfügung gestellt worden.
Der Bürgermeister möchte darüber beraten, ob und ggf. mit welchem Inhalt die Gemeinde eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben möchte.
Die Fläche o. g. des Vorhabens befindet sich in einem Vorranggebiet Windenergienutzung gem. des 2. Entwurfes des Regionalplanes II des Landes Schleswig-Holstein von 2018.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird nicht abgegeben.
Anlage/n: