Vorlage - VO/2020/084/07GV
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Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Tarbek vom 25.02.2000 hat wegen Zeitablaufs nach 20 Jahren gemäß § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ihre Gültigkeit verloren. Damit die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgungsanlage weiterhin zulässig ist, ist eine neue Gebührensatzung zu erlassen.
Die neue Gebührensatzung orientiert sich an den Regelungen der außer Kraft getretenen Satzung. Es werden aber auch Anpassungen vorgenommen, die allerdings redaktioneller Art sind (z. B. Verwendung gendergerechter Begriffe) und keine Änderung in den Regelungswirkungen herbeiführen sollen.
Eine Veränderung der bisherigen Gebührenhöhe ist nicht erforderlich, weil zuletzt mit der VI. Nachtragssatzung zum 01.01.2020 eine Anpassung der Gebührenhöhe vorgenommen wurde und der Kalkulationszeitraum drei Jahre beträgt (§ 6 Abs. 2 KAG). Aus diesem Grund entspricht die Grund- und Zusatzgebühr der bisherigen Satzung und ist deshalb auch ein rückwirkendes in Kraft treten der Satzung (§ 2 Abs.1 KAG) zum 03.03.2020 unkritisch, da nicht gegen das Schlechterstellungsverbot verstoßen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundgebühr = 5,00 EUR je angeschlossenes Grundstück
Zusatzgebühr = 1,20 EUR je cbm
(Keine Änderung gegenüber der bisherigen satzungsrechtlichen Regelung)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Tarbek (Wasserbenutzungsgebührensatzung) als Satzung.
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Tarbek.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 020.057 Gebührensatzung Wasser ENTWURF 10.03.2020 (18 KB) |